27.06.2018 - Bei einer Brücke im Bereich des Wankdorfdreiecks und beim Ittgrabenviadukt sind die Fahr-bahnübergänge defekt. Sie müssen ersetzt werden. Die Arbeiten beginnen im Juli und finden jeweils nachts statt. Tagsüber stehen dem Verkehr alle Fahrstreifen zur Verfügung.
Die A1 nördlich von Bern gehört schweizweit zu den am stärksten befahrenen Autobahnteilstücken. Die Infrastruktur wird entsprechend beansprucht. Untersuchungen haben gezeigt, dass im Bereich des Wankdorfdreiecks und beim westlich davon gelegenen Ittgrabenviadukt mehrere Fahrbahnübergänge schadhaft sind. Das sind die Bauteile, die sich jeweils am Anfang und am Ende einer Brücke befinden und den Übergang zwischen der Brücke und der normalen Fahrbahn bilden.
Um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können, werden die beschädigten Fahrbahnübergänge schrittweise ersetzt. Dieses Jahr wird von Juli bis September die erste Etappe dieser Arbeiten ausge-führt. Sie betrifft die verschiedenen Fahrbahnübergänge beim Ittgrabenviadukt und bei der Brücke, welche sich im Wankdorfdreieck auf der Verbindungsrampe von Zürich her in Richtung Lausanne befindet. Die zweite Etappe der Arbeiten ist im Frühjahr 2019 geplant. Dabei werden die Fahrbahn-übergänge auf weiteren Rampen im Wankdorfdreieck ausgetauscht.
Möglichst wenig Verkehrsbehinderungen
Die Planung der Arbeiten war anspruchsvoll. Ziel war, die Bauteile zu ersetzen, ohne dass grössere Verkehrsbehinderungen entstehen. Gearbeitet wird daher nun vor allem nachts. Die genauen Zeiten richten sich nach dem Verkehrsaufkommen und sind je nach Brücke und Wochentag unterschiedlich. Pro Fahrbahnübergang dauern die Arbeiten mehrere Wochen lang. Es wird zuerst eine Hälfte ersetzt, dann die andere, damit der Verkehr immer passieren kann. Nachts wird die Fahrbahnhälfte, auf der gearbeitet wird, abgesperrt. Am frühen Morgen werden die Arbeiten unterbrochen und der Arbeitsbe-reich wird mit einem sogenannten Mini-Fly-Over abgedeckt. Das ist eine speziell verankerte Metall-platte, auf der die Fahrzeuge fahren können.
Tagsüber steht dem Verkehr somit immer die gewohnte Anzahl Fahrstreifen zur Verfügung. Die einzi-ge Änderung gegenüber der normalen Situation ist, dass sich der Mini-Fly-Over auf der Fahrbahn befindet und deshalb die Geschwindigkeit örtlich von 80 auf 60 km/h beschränkt werden muss.
Kontakt / Rückfragen: Bundesamt für Strassen (ASTRA), Infrastrukturfiliale Thun, 058 468 24 00