Sonderbewilligungen

Meldung

Kanton Zürich

Vom 31. Juli bis und mit 4. August 2024 kann das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich keine Bewilligungen ausstellen. Der Grund dafür ist eine Softwareumstellung. Beantragen Sie Ihre Bewilligungen daher frühzeitig.

Dieses Internetportal dient der Information über die nachfolgenden drei Arten von Sonderbewilligungen und erleichtert deren Bewilligungsprozesse :

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
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