Stufen der Automatisierung

Grafik Automatisierungsgrad D

Allgemein wird zwischen teil-, bedingt-, hoch- und vollautomatisierten (selbstfahrenden) Fahrzeugen unterschieden. Ein bedingt automatisiertes Fahrzeug kann in klar definierten Situationen die Führung teilweise oder ganz übernehmen und diese auch wieder an die Fahrerin oder den Fahrer zurückgeben. Im Gegensatz dazu verkehren vollautomatisierte Fahrzeuge jederzeit vollkommen selbständig. Der daraus resultierende Automatisierungsgrad eines Fahrzeugs kann in sehr unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen und wird in sechs Stufen – von «nicht automatisiert» bis «vollautomatisiert» – unterteilt:

  • Stufe 0: Nicht automatisiert: Das Fahrzeug ist ausschliesslich mit Warnsystemen ausgerüstet. Die Automobilistinnen und Automobilisten führen das Fahrzeug in allen Belangen selbst.

  • Stufe 1: Assistiert: Das System übernimmt entweder die Längsführung (Tempomat) oder die Querführung (Spurassistent) des Fahrzeugs, während die Fahrerin / der Fahrer die jeweils andere übernimmt. Sie / er muss das System aber dauerhaft überwachen und jederzeit die vollständige Kontrolle übernehmen können.

  • Stufe 2: Teilautomatisiert: Das System kann für eine gewisse Zeit oder in speziellen Situationen wie beispielsweise dem Überholen auf der Autobahn sowohl die Quer- als auch die Längsführung des Fahrzeugs. Die Fahrerin / der Fahrer muss das System aber dauerhaft überwachen und jederzeit in der Lage sein, die Steuerung des Fahrzeugs sofort zu übernehmen.

  • Stufe 3: Bedingt automatisiert: Wie auf Stufe 2 übernimmt das Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum oder in spezifischen Situationen die Quer- und die Längsführung des Fahrzeugs. Eine dauerhafte Überwachung des Systems durch die Fahrerin oder den Fahrer ist jedoch nicht mehr notwendig. Sie/er muss jedoch in der Lage sein, auf Anforderung des Systems mit einer ausreichenden Zeitreserve die Kontrolle des Fahrzeugs wieder zu übernehmen.

  • Stufe 4: Hochautomatisiert: Auf dieser Stufe kann das Fahrzeug in einem definierten Anwendungsfall wie beispielsweise dem Fahren auf Autobahnen alle Situationen automatisch bewältigen. Eine Fahrerin / ein Fahrer muss vor Beendung des Anwendungsfalls zur Übernahme der Fahraufgabe aufgefordert werden. Kommt sie / er dem nicht nach, muss das Fahrzeug einen risikominimalen Zustand einnehmen (z.B. auf dem Pannenstreifen einer Autbahn).

  • Stufe 5: Vollautomatisiert: Auf dieser Stufe ist vom „Start“ bis zum „Ziel“ kein Fahrer und keine Fahrerin mehr notwendig. Das System übernimmt die Fahraufgabe vollumfänglich, d.h. bei allen Strassentypen, Geschwindigkeitsbereichen und Umgebungsbedingungen.

Aus rechtlicher und technologischer Sicht von besonderem Interesse sind die Stufen 3 bis 5. Bei diesen übergibt die Fahrerin oder der Fahrer die Verantwortung über das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen respektive dauerhaft an eine „Maschine“.

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