Bei der Klärung zentraler Aspekte des automatisierten Fahrens ist die Schweiz von den internationalen Entwicklungen abhängig. Die Schweiz muss diese Entwicklungen sorgfältig beobachten und rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen, um die damit verbundenen Möglichkeiten zu nutzen. Das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) sowie andere Bundesstellen haben dazu bereits verschiedene Aufgaben an die Hand genommen:
Im Rahmen der Forschung im Strassenwesen hat das ASTRA konkrete Forschungsschwerpunkte zur intelligenten Mobilität formuliert . Die Konkretisierung und Umsetzung dieser Schwerpunkte (PDF, 229 kB, 07.06.2021) erfolgt durch die Arbeitsgruppen Mobilität 4.0 (MB4), Mensch und Fahrzeug (MFZ) sowie Verkehrsplanung und –technik (VPT).
Mit den beiden kürzlich abgeschlossenen Forschungspaketen «ASTRA – Auswirkungen des automatisierten Fahrens» und «SIV – Verkehr der Zukunft 2060» konnten Wissenslücken geschlossen und wichtiges Grundlagenwissen generiert werden. Eine Übersicht zu den beiden Paketen wie auch die Links zum Download der Berichte finden Sie hier.
Der Bund nimmt eine aktive Rolle beim Ermöglichen von Pilotversuchen in Zusammenhang mit selbstfahrenden Fahrzeugen wahr. Erste Bewilligungen für die Durchführung von Pilotversuchen hat das UVEK im 2015 und 2016 bereits genehmigt (selbstfahrender Personenwagen der Swisscom in Zürich, selbstfahrendes Postauto in Sion, Paketroboter in Bern). Mit Stand Januar/Februar 2021 wurden 13 Pilotversuche genehmigt, von denen fünf Versuche noch am Laufen sind (vgl. Übersicht über die Pilotversuche (PDF, 123 kB, 22.10.2024).
Die Erkenntnisse aus diesen Pilotversuchen fliessen fortwährend in die laufenden Arbeiten des Bundes ein. Die von den Versuchsführenden erstellten Zwischen- und Abschlussberichte sind der Öffentlichkeit zugänglich (vgl. Erkenntnisse aus Pilotversuchen).
Der rechtliche Rahmen für das automatisierte Fahren und die Nutzung weiterer Möglichkeiten der digitalen Welt im Mobilitätsbereich müssen geschaffen werden. Das ASTRA hat zu den anzupassenden Verkehrsregeln und Zulassungsfragen der Fahrzeuge und der Fahrerinnen oder der Fahrer ein Konzept erarbeitet. Die dazu nötigen Anpassungen der betroffenen Rechtsgrundlagen wurden erarbeitet und in eine Revision des SVG integriert. Die SVG-Revision war bis Dezember 2020 in der Vernehmlassung. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, die technologischen Entwicklungen bis zur Stufe 5 (vollautomatisiert) des automatisierten Fahrens in der Schweiz zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» werden unter der Federführung der Bundeskanzlei verschiedene Elemente der Digitalisierung vertieft. Unter anderem geht es dabei um die Erarbeitung einer Auslegeordnung zum Thema Datenpolitik des Bundes, den Aufbau einer nationalen Dateninfrastruktur, die Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden und vernetzten Verkehrsmanagements (inklusive des automatisierten Fahrens) sowie Überlegungen zur Cyber Security und zur Datensicherheit. In diesem Aktionsplan werden auch Zielsetzungen formuliert, die für die Digitalisierung in der Mobilität von Bedeutung sind. So soll der Sharing Economy genügend Raum zur Entfaltung gelassen und ihre Herausforderungen erkannt werden.
Das ASTRA ist seit Längerem in den relevanten internationalen Experten-Gremien vertreten und wirkt dort bei der Erarbeitung internationaler Richtlinien und Standards im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren aktiv mit.
Das ASTRA ist seit Längerem in den relevanten internationalen Experten-Gremien vertreten und tauscht Wissen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren aktiv aus. Mit dem Aufbau von Benutzergruppen (bei der Open-Data-Plattform, Unterbereich Strassenverkehrsdaten) und der Durchführung von Foren (z.B. Forum Pilotversuche Intelligente Mobilität) trägt das ASTRA zum Wissensaustausch und zur Vernetzung auf nationaler Stufe bei.
Bereits vor einigen Jahren hat das ASTRA das Projekt «Systemarchitektur Schweiz» an die Hand genommen. Im Rahmen dieses Projekts werden die Betriebs- und Sicherheitsanlagen der Nationalstrasse technisch harmonisiert und standardisiert. Eine Daueraufgabe ist in diesem Zusammenhang die fortwährende Überführung der heutigen in die künftige technische Ausrüstung. Diese Arbeiten sind Voraussetzung für die Vernetzung der automatisierten Fahrzeuge mit der Infrastruktur in der Schweiz.
Seit Frühling 2020 stellt das ASTRA auf seiner Verkehrsdatenplattform - abrufbar unter opentransportdata.swiss – Verkehrszählerdaten im Strassenverkehr zur Verfügung. Echtzeitdaten der Nationalstrassen und – seit Dezember 2020 – der Strassen des Kantons Zürich können von allen Interessierten – Privaten wie Unternehmen – nach dem Prinzip der bedingten Open Data bezogen werden. Weitere Daten aus Verkehrszählern anderer Kantone oder Gemeinden aber auch inhaltliche Erweiterungen auf andere Datenquellen des Individualverkehrs sind geplant. Im Bericht UVEK 2018 (PDF, 786 kB, 07.12.2018) («Bereitstellung und Austausch von Daten für das automatisierte Fahren im Strassenverkehr») finden sich weiterführende Informationen.
Innerhalb der Amtsstrategie des Bundesamts für Strassen nimmt die intelligente vernetzte Mobilität einen wichtigen Stellenwert ein. Unser Amt hat sich zum Ziel gesetzt, die zunehmende Vernetzung der Verkehrsträger zu ermöglichen, die Voraussetzung zu schaffen, dass auf den Nationalstrassen vollautomatisierte und vernetzte Fahrzeuge verkehren können und dass auch grenzüberschreitender, vollautomatisierter Verkehr möglich ist. Übergeordnet ist das Ziel, die Potenziale der intelligenten Mobilität konsequent zu nutzen, um damit die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und die vorhandene Infrastruktur noch besser zu nutzen. Zur Sicherstellung einer möglichst fokussierten Arbeit/Entwicklung hat das ASTRA eine Teilstrategie Intelligente Mobilität (PDF, 839 kB, 10.06.2024) erstellt. Die Teilstrategie wird zyklisch überprüft und den Gegebenheiten der Entwicklungen folgend aktualisiert.