Rechtliche Situation

Derzeit ist im internationalen Strassenverkehrsrecht vorgeschrieben, dass die Fahrerin oder der Fahrer das Fahrzeug jederzeit beherrschen muss. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Fahrer-Assistenzsysteme wurde mit der Anpassung des Wiener Übereinkommens per März 2016 klargestellt, dass die Beherrschung eines Fahrzeugs bei der Ausführung von Fahrvorgängen durch ein automatisiertes Fahrerassistenzsystem immer noch gegeben ist, sofern das System von der Fahrerin oder vom Fahrer übersteuert oder ausgeschaltet werden kann oder wenn in internationalen Zulassungsvorschriften (UNECE-Reglemente) anderweitige Regelungen dazu festgelegt sind. Damit können Fahrzeuge mit automatisierten Systemen prinzipiell zugelassen und grenzüberschreitend genutzt werden. Eine Fahrerin oder ein Fahrer ist jedoch auch weiterhin vorausgesetzt und eine Entlastung von seinen/ihren Pflichten und der Verantwortung ist damit noch nicht verbunden.

Als zentral erscheint die Fragestellung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die angestrebte Entlastung der Fahrerin oder des Fahrers während der Nutzung des automatisierten Systems erfolgen kann. Insbesondere stellt sich diesbezüglich die Frage, welches Sicherheitsniveau das Fahrzeug dazu erreichen muss und welche Anforderungen an die entsprechenden Nachweise zu stellen sind.

Fahrerlose, vollautomatisierte Fahrzeuge können in der Schweiz somit erst zugelassen werden, wenn die nötigen technischen Nachweise vorliegen und der internationale Rechtsrahmen weiterentwickelt wurde. Das nationale Recht soll diesen Entwicklungen nicht hinterher hinken.

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