Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen waren lang eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Seit 2008 ist der Bund allein dafür zuständig. Er ist seither Eigentümer, Bauherr und Verantwortlicher für ihren Betrieb. Mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) 2018 sowie der Aufnahme von rund 400 km Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz 2020 wurde diese Rolle konsolidiert.
Das ASTRA nimmt in diesem Zusammenhang zahlreiche Funktionen wahr: Einerseits erarbeitet es Verkehrsregeln und Standards zum Nationalstrassenbau und ist auch Fachbehörde für die Planung des Nationalstrassennetzes.
Andererseits übernimmt das ASTRA Bauherrenaufgaben für den Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen. Mitarbeitende des ASTRA in den fünf Filialen vergeben dazu Projektierungs- und Bauarbeiten an Private. Daneben bewirtschaftet das ASTRA Liegenschaften im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau und -betrieb und führt im Rahmen von Bauvorhaben allfällige Enteignungen durch. In der Netzfertigstellung, wo die Kantone ausnahmsweise die Bauherrenaufgaben übernehmen, übernimmt das ASTRA die Oberaufsicht und die Auszahlung des Bundesanteils an den Kosten.
Schliesslich ist das ASTRA auch für den Betrieb der Nationalstrassen verantwortlich: Das ASTRA delegiert dazu die meisten Aufgaben an die Kantone; zum Beispiel den Winterdienst, die Grünpflege oder kleinere bauliche Massnahmen. Das ASTRA führt jedoch viele Funktionen im Bereich Verkehrsmanagement selbst aus.
2020 hat das ASTRA insgesamt 2.38 Milliarden Franken für das Nationalstrassengeschäft aufgewendet.
Die Rolle der Kantone
Die meisten operativen Aufgaben im Nationalstrassengeschäft entfallen bei den Kantonen auf den betrieblichen Unterhalt. Die Kantone haben sogenannte Gebietseinheiten gegründet, die Leistungsvereinbarungen mit dem ASTRA abschliessen und zahlreiche Dienstleistungen für die Nationalstrassen erbringen: Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, Pflege der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sowie kleiner baulicher Unterhalt. Elf Gebietseinheiten teilen sich das Nationalstrassennetz in Zuständigkeitsperimetern. Schliesslich nehmen Kantonspolizeien auch einige Aufgaben im Bereich Verkehrsmanagement wahr.
Die Rolle des Privatsektors
Der Privatsektor führt im Auftrag des ASTRA die meisten Leistungen aus. 2020 ging es um Beschaffungen mit einem Gesamtwert von 1.86 Milliarden Franken. Dazu kommen alle Aufträge, welche Kantone im Rahmen der Netzfertigstellung und Gebietseinheiten im Bereich Betrieb vergeben haben.
Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit auf den Nationalstrassen (im Rahmen von Unterhalt, Ausbau und Kapazitätserweiterungen) leisten Ingenieurbüros und Baufirmen nach Vergabe von Aufträgen die eigentlichen Projektierungs- und Bauarbeiten.
Darüber hinaus engagiert das ASTRA oft externe Bauherrenunterstützer. Dies sind Ingenieurfirmen, die den Projektleitenden des ASTRA zur Seite stehen. Das ASTRA delegiert an Bauherrenunterstützer eigentliche Bauherrenaufgaben wie Oberbauleitung, Reporting, Controlling oder Projektadministration. Obwohl diese Dienstleistungen nur einen kleinen Anteil der Kosten eines Bauprojektes darstellen, sind sie für die Projektleitung von wesentlicher Bedeutung.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA nimmt heute vielfältige Aufgaben wahr. So agiert es als Regulierungsbehörde, als Subventionsbehörde, als Oberaufsichtsbehörde, als planende Behörde, aber auch – im Bereich der Nationalstrassen, wie oben beschrieben – als Bauherr, als Auftraggeber des Nationalstrassenbetriebs und als Ausführender von operativen Betriebsaufgaben.
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