Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes

Der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verfünffacht. Bis ins Jahr 2040 ist mit einem weiteren – wenn auch dank der Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr und Anpassungen im Mobilitätsverhalten weniger dynamischen – Verkehrswachstum zu rechnen. Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsbelastung auf stark befahrenen Nationalstrassenabschnitten regelmässig zu Staus und stockendem Verkehr. Mit gezielten Kapazitätserweiterungen soll der Verkehr auf diesen Abschnitten verflüssigt werden. Die entsprechenden Projekte sind im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP-NS) enthalten.

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Das Verkehrsaufkommen auf dem Nationalstrassennetz hat sich seit 1960 rasant entwickelt. Zwischen 1990 und 2019 hat das Verkehrsaufkommen um über 130 % zugenommen. Trotz umfangreicher Investitionen in den öffentlichen Verkehr und in Verkehrsmanagementmassnahmen zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Nationalstrassenkapazitäten, hat diese Entwicklung dazu geführt, dass besonders stark befahrene Nationalstrassenabschnitte regelmässig überlastet sind. Staus und stockender Verkehr sind die Folge. Besonders betroffen sind die Agglomerationen Genf, Lausanne, Bern, Luzern, Basel, Zürich, Winterthur, St. Gallen und Lugano.

Engpässe auf dem Nationalstrassennetz führen zu einer Rückverlagerung des motorisierten Strassenverkehrs auf die Kantons- und Gemeindestrassen. Dieser Verdrängungseffekt führt zu mehr Durchgangsverkehr in den Städten und Dörfern und hat negative Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Verkehrssicherheit, den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr.

Gut funktionierende Nationalstrassen leisten folglich einen wichtigen Beitrag zu einem effizienten Gesamtverkehrssystem in der Schweiz. Mit der gezielten Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes sollen besonders stark betroffene Abschnitte gezielt erweitert werden.

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) stellt dem Bund die dafür benötigten Mittel zur Verfügung.

Im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP Nationalstrassen) werden die notwendigen Ausbauschritte definiert. Das Parlament entscheidet alle vier Jahre sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung, indem es den dazugehörigen Verpflichtungskredit bewilligt.

Der Bundesrat beantragt die Mittelfreigabe für fünf Projekte im Rahmen des Ausbauschrittes 2023

Der Bundesrat will bis 2030 vor allem in den städtischen Agglomerationen den Verkehrsfluss und die Verträglichkeit der Autobahnen verbessern. Hierzu beantragt der Bundesrat dem Parlament nun im Rahmen des Ausbauschritts 2023 die Freigabe der fünf Projekte N1 Wankdorf – Schönbühl, N1 Schönbühl – Kirchberg, N1 Rosenbergtunnel in St.Gallen, N2 Rheintunnel in Basel und N4 Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen inklusiv des erforderlichen Verpflichtungskredits. Der Ausbauschritt 2023 bleibt nach der Vernehmlassung zur Vorlage unverändert.

Überprüfung der kantonalen Vorhaben auf den neu ins Nationalstrassennetz integrierten Strecken

Am 1. Januar 2020 hat der Bund die Verantwortung für rund 400 Kilometer kantonaler Strassen übernommen (NEB-Strecken). Die Kantone haben auf diesen Strecken Erweiterungsprojekte erarbeitet und dem Bund übergeben. Diese Vorhaben hat der Bundesrat einer vertieften Überprüfung unterzogen. Im Rahmen der Vorlage zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse äusserte sich der Bundesrat zu den 16 vormals kantonalen Erweiterungsvorhaben und zeigte das weitere Vorgehen auf.

Der Bundesrat schlägt vor die drei am weitesten fortgeschrittenen Vorhaben (Zürcher Oberlandautobahn, Umfahrung Netstal und Collegamento autostradale Bellinzona – Locarno) in der vorliegenden Form in den Realisierungshorizont 2040 des STEP Nationalstrassen aufzunehmen.

Sieben weitere NEB-Vorhaben (Umfahrung Delémont, Umfahrung Laufen/Zwingen, Muggenbergtunnel, Hirzelverbindung, Bodensee-Thurtal Strasse, Zubringer Appenzellerland, Umfahrung Bivio) werden den «Weiteren Realisierungshorizonten» zugeordnet und im Rahmen des STEP Nationalstrassen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen. Auf den betroffenen Korridoren wird der Bund den Variantenfächer noch einmal öffnen und zusammen mit den betroffenen Kantonen, Regionen sowie Gemeinden grundsätzliche Alternativen prüfen.

Sechs kantonale Vorhaben (Umfahrung Liddes, Verbindung Galdikanal, Herblingen – Thayngen, Umfahrung Cunter/Savognin, Umfahrung Mulegns, Stabio – Gaggiolo) sind aus Sicht des Bundesrates nicht weiterzuverfolgen. Sie sind teilweise nicht mehr aktuell, entsprechen nicht mehr in allen Belangenden den geltenden verkehrlichen, gesellschaftlichen und umweltseitigen Anforderungen oder es besteht aus Sicht des Bundesrates kein akuter Handlungsbedarf. Lösungen für spezifische Probleme auf den betroffenen Strecken werden ausserhalb des STEP Nationalstrassen studiert und finanziert.

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