Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse

Innerhalb des Sachplan Verkehrs befasst sich der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) ausschliesslich mit den Strasseninfrastrukturen im Kompetenzbereich des Bundes. Er dient der räumlichen Abstimmung der Infrastrukturen der Nationalstrassen mit anderen raumwirksamen Planungen des Bundes, der Kantone oder des benachbarten Auslands. Kern der ersten Auflage des Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse bilden insbesondere

  • die Netzfertigstellung,
  • Engpassbeseitigungen (Module 1 bis 3),
  • LKW-Massnahmen (Abstellung, Kontrolle und Warteplätze),
  • Anschlüsse
  • Wildtierquerungen.

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse SIN ist Teil des Planungswerkes Sachplan Verkehr und bettet sich wie in der Grafik dargestellt in weitere Vorgaben und Instrumente ein.

Grafik 1 - Rollen und Bedeutung SIN

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse, hat zum Ziel, die Strasseninfrastrukturvorhaben des Bundes mit den Richtplänen der Kantone und den Sachplänen des Bundes zu koordinieren. Er gibt einen Überblick über die Infrastrukturprojekte der Nationalstrassen und bildet damit unter anderem auch eine Grundlage für die verkehrsplanerischen Entscheide des Bundes im Bereich der Nationalstrassen. Zu den nicht-infrastrukturellen Handlungsfeldern der Verkehrspolitik des Bundes werden im SIN keine Festlegungen getroffen.

Der SIN besteht aus zwei Teilen. Der Konzeptteil bettet den sachbezogenen Inhalt des SIN in die Sachplanung des Bundes und weitere sachverwandte Dossiers ein. Er behandelt die Wechselwirkungen zwischen Raum, Umwelt und Verkehr auf und gibt Auskunft über die Grundsätze beim Planung, Bau, und Erhalt der Nationalstrasse.

Der Objektteil umfasst die Objektblätter. In diesen sind die sachplanrelevanten Vorhaben dargestellt, gegliedert nach Handlungsräumen. Die Erläuterungen geben Auskunft zum Verfahren und zur durchgeführten Anhörung.

In der nächsten Auflage des Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strassen, ist die Aufnahme der Projekte im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) und des angepassten Netzbeschlusses (NEB) vorgesehen.

Zuständige Bundesstellen

Bundesamt für Strassen, in Zusammenarbeit mit Bundesamt für Raumentwicklung.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/weiterentwicklung/raeumliche-abstimmung.html