Bau- und Teilprogramme

Die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt. Der Bund baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen.

Eine Ausnahme bildet die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die aus historischen Gründen weiterhin eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund ist. Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Netzfertigstellung obliegen den Standortkantonen. Sie leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil und hat die Oberaufsicht.

Jährliche Bauprogramme

2022 wird der Bund rund 2,7 Milliarden Franken für Bau, Ausbau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes investieren.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/bauprogramme.html