Die Empfehlung des ASTRA ist ganz klar: Um sicher unterwegs zu sein, soll jeder Autolenker wintertaugliche Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter an seinem Fahrzeug montieren.
Allerdings existieren weltweit keine Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Winterreifen. Dasselbe gilt für Sommerreifen. Tatsache ist, dass Reifenhersteller Produkte anbieten, die unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und welche sie dann als Sommer-, Sport-, Regen- oder eben als Winterreifen verkaufen.
'Winterreifen' stellen unserer Ansicht die einzig sinnvolle Bereifung für die kalte Jahreszeit dar (im Sinne der oben erwähnten wintertauglichen Bereifung). Eine gesetzliche Vorschrift würde allerdings ein fast unüberschaubares Regelwerk bedeuten.
Wie bereits angesprochen, es fehlen die technischen Anforderungen und Kriterien, welche festlegen, was ein Winterreifen ist. Die Bezeichnung 'M+S' resp. das Symbol der Schneeflocke sind Bezeichnungen von Produkten oder Marketingelemente der Hersteller, welche für eine Verankerung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nicht ausreichen.
Die Angebotspalette ist sehr breit. Es gibt Produkte, welche hervorragende Eigenschaften auf salznassen Strassen bieten, andere sind klassische Schneereifen. Es gibt Mischtypen und Ganzjahresreifen. Welcher Reifentyp soll denn nun vorgeschrieben werden? Wenn man sich nur auf schneebedeckten Strassen im Bündner Oberland bewegt, ist wohl ein Reifen mit guten Traktions- und Seitenführungseigenschaften auf Schnee die richtige Wahl, wer tausende von Kilometern auf den salznassen Autobahnen des Mittellandes zurücklegt, wird ein anderes Produkt wählen. Der Regelbedarf zur Beschreibung von zulässigen Reifentypen wäre enorm hoch und kaum verhältnismässig.
Ein behördlich verordneter Winter wäre, gelinde gesagt, ein Schildbürgerstreich. Das Wettergeschehen hält sich nicht an Gesetze und Verordnungen. Ein früher Wintereinbruch ist auch im Mittelland immer möglich, die Autofahrer müssen damit rechnen und Vorkehrungen treffen (wieder: wintertaugliche Bereifung). Notfalls ist, wenn es die Verhältnisse nicht mehr zulassen, das Fahrzeug stehen zu lassen (gilt übrigens auch für mit 'Winterreifen' ausgerüstete Fahrzeuge). Dies ist im Strassenverkehrsgesetz klar geregelt.
Zudem ist die Schweiz topographisch und klimatisch sehr kleinräumig, innerhalb weniger Dutzend Kilometer gelangt man vom milden Mittelland in hochalpine Regionen. Legt man nun den Beginn des Winterreifenobligatoriums zum Beispiel auf den 1. November fest, ist dieser Termin unter Umständen für einzelne Regionen schon viel zu spät, für andere doch schon sehr früh.
Aus diesen Gründen halten dem neben dem ASTRA auch weitere Fachorganisationen (z.B. TCS etc.) ein auf eine bestimmte Zeitdauer festgelegtes Winterreifenobligatorium für die Schweiz als ein untaugliches Mittel, um der komplexen Thematik gerecht zu werden. Die Empfehlung ist allerdings klar: Für die sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit ist eine wintertaugliche Bereifung unabdingbar. Als Hilfe kann man folgende, sehr grob gehaltene Faustregel zu Rate ziehen: 'Von O bis O', von Oktober bis Ostern.