Im Dezember 2019 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, Kantone sowie Städte und Gemeinden zu suchen, die Pilotprojekte mit Mobility Pricing durchführen möchten.
Daran anknüpfend hat der Bundesrat im Februar 2021 die Vernehmlassung für eine Vorlage eröffnet, mit der die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen zur Durchführung solcher Pilotprojekte.
Aktueller Stand
Gestützt auf die von den Kantonen und Gemeinden eingereichten Projektskizzen wurden nun vier Machbarkeitsstudien erarbeitet, um die Vor- und Nachteile von Mobility Pricing vertieft zu prüfen. Dank den Erkenntnissen daraus soll bestimmt werden können, ob und unter welchen Bedingungen sich Pilotprojekte realisieren lassen.
Zwei der vier Machbarkeitsstudien betreffen Projekte, die alle Verkehrsteilnehmenden einbeziehen. Sie erfolgten für Projekte der Kantone Thurgau und Genf. Zudem hat die SBB eine Studie durgeführt, die sich spezifisch mit dem Mobility Pricing im öffentlichen Verkehr befasst. Bei der vierten Machbarkeitsstudie ging es um eine freiwillige Teilnahme. Diese Studie oblag dem Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau und Zug.
Dank der Machbarkeitsstudien sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: Wie wird sich das Mobility Pricing konkret auswirken? Welche Instrumente braucht es zur Umsetzung? Wie hoch sind die Kosten und die Einnahmen? Erzielen die Massnahmen die gewünschte Wirkung?
Aktuell bereitet das ASTRA einen Synthesebericht mit den Ergebnissen dieser Studien vor. Dieser Bericht – zusammen mit den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing – bildet die Grundlage für den Entscheid des Bundesrats über das weitere Vorgehen bei Mobility Pricing.
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