Strassenfinanzierung

Finanzierung

Die Finanzierung der Strasseninfrastruktur in der Schweiz richtet sich nach dem Prinzip des Föderalismus aus. Der Bund, die Kantone und die Gemeinde sind für die eigenen Strassen zuständig. Sie tragen jeweils die Investitions- und Betriebskosten für die Bereitstellung der Infrastruktur und greifen dabei auf eigene Einnahmequellen zu.

Für die Finanzierung der Nationalstrassen ist der Bund zuständig. Er erhebt Abgaben auf dem Strassenverkehr und führt die Finanzierungsgefässe Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Der NAF deckt die meisten Bau- und Betriebskosten der Nationalstrassen. Die Verwaltungskosten im ASTRA sind hingegen über die SFSV finanziert.

Die Kantone finanzieren die Kantonstrassen und erheben die kantonalen Motorfahrzeugsteuern. Sie können zudem auf Unterstützung vom Bund zählen. Transferzahlungen aus der SFSV an die Kantone finanzieren einen Teil ihrer Strassenkosten. Kantone können zudem für Agglomerationsverkehrsprojekte Subventionen aus dem NAF erhalten.

Die Mineralölsteuern auf Benzin und Diesel stellen den überwiegenden Teil der Einnahmen von NAF und SFSV. Der wachsende Anteil an Elektrofahrzeugen führt zu einem Rückgang der Einnahmen der Mineralölsteuern. Aus diesem Grund sollen sie langfristig durch eine neue Abgabe ersetzt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung.html