Abgabe auf Elektrofahrzeuge

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Alle Fahrzeuge – unabhängig mit welchem Antrieb – sollen Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Heute werden die Mineralölsteuern beim Tanken automatisch entrichtet. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig einen gleichwertigen Beitrag leisten. Die Einnahmen sollen analog verwendet werden. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig.

Die Strasseninfrastruktur auf Bundesebene ist zu 100 Prozent nutzerfinanziert. Die grösste Einnahmequelle sind die Mineralölsteuern: Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag. Wer sein Fahrzeug betankt, entrichtet die Mineraölsteuern automatisch beim Bezahlen des bezogenen Treibstoffes. Die Einnahmen fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Rund die Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer (Grundsteuer) kommt zudem der allgemeinen Bundeskasse zugute. 

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Einnahmenniveau durch gleichwertige Finanzierung sicherstellen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen leisten heute keinen entsprechenden Beitrag. Die Ertragsausfälle sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen kompensiert werden. Damit wird das bisherige Einnahmeniveau gesichtet und das bewährte Nutzerprinzip fortgeführt: Die Strasseninfrastruktur wird durch jene finanziert, die sie nutzen.

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Die geplante Abgabe bzw. Steuer sorgt jedoch nicht nur für eine langfristige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von Bund und Kantonen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts.

Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei gleichwertige Varianten in die Vernehmlassung:

  • Eine Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen; damit wird der gefahrene Kilometer besteuert.
  • Die Besteuerung des Ladestroms an der Ladeeinrichtung.
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Anpassung Bundesverfassung

Die Einnahmen aus der neuen Abgabe bzw. Steuer sollen analog zu den Einnahmen aus den Mineralölsteuern verwendet werden. Das Geld soll in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) – inklusive Beiträge an Kantone und den Bahninfrastrukturfonds (BIF) – sowie in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Dafür ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Dies erfordert eine Volksabstimmung.

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet. 


Vernehmlassungsunterlagen


Grundlagenberichte


Medienmitteilungen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/nachhaltige-finanzierung.html