Auswirkungen von Mobility Pricing: Bund vertieft Untersuchungen mit fünf Machbarkeitsstudien in verschiedenen Regionen der Schweiz
Bern, 01.12.2022 - Der Bund sieht Mobility Pricing als Chance für ein effizienteres Verkehrssystem und unterstützt deshalb Machbarkeitsstudien zur weiteren Konkretisierung von Mobility-Pricing-Projekten. Zusammen mit interessierten Kantonen und Gemeinden sowie der SBB hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) fünf Projektideen dazu bestimmt. Alle decken den öffentlichen Verkehr ab.
Mobility Pricing kann dazu beitragen, die Strassen und den öffentlichen Verkehr zu entlasten, wie eine Wirkungsanalyse am Beispiel der Region Zug gezeigt hat. Deshalb möchte der Bundesrat interessierten Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit geben, Pilotprojekte durchzuführen.
Gestützt auf die von den Kantonen und Gemeinden eingereichten Projektskizzen werden nun fünf Machbarkeitsstudien erarbeitet, um die Vor- und Nachteile von Mobility Pricing vertieft zu prüfen. Dank den Erkenntnissen daraus soll bestimmt werden können, ob und unter welchen Bedingungen sich Pilotprojekte realisieren lassen. Es handelt sich um Projekte, die allesamt den öffentlichen Verkehr umfassen.
Drei der fünf Machbarkeitsstudien betreffen Projekte, die alle Verkehrsteilnehmenden einbeziehen. Sie erfolgen für Projekte der Kantone Thurgau und Genf sowie der Stadt Biel. Zudem wird die SBB eine Studie durchführen, die sich spezifisch mit dem Mobility Pricing im öffentlichen Verkehr befasst. Bei der fünften Machbarkeitsstudie geht es um eine freiwillige Teilnahme. Diese Studie obliegt dem Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau und Zug.
Dank der Machbarkeitsstudien sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: Wie wird sich das Mobility Pricing konkret auswirken? Welche Instrumente braucht es zur Umsetzung? Wie hoch sind die Kosten und die Einnahmen? Erzielen die Massnahmen die gewünschte Wirkung? Die Ergebnisse dürften 2023 vorliegen.
Gestützt auf die Erkenntnisse aus den Machbarkeitsstudien und der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.
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