Wir sind alle Fussgängerinnen und Fussgänger. Auch wer mit dem Auto, dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, legt kürzere oder längere Strecken zu Fuss zurück. Fussverkehr ist die grundlegende Mobilitätsform und bildet die Basis für ein effizient funktionierendes Verkehrssystem, sowohl eigenständig als auch in Kombination mit dem individuellen und öffentlichen Verkehr. Attraktive und sichere Wege und Plätze beleben Dörfer und Städte, ermöglichen soziale Kontakte und gesundheitsfördernde Bewegung im Alltag.
Ein gutes Fusswegnetz mit sicheren, attraktiven und direkten Verbindungen ist Voraussetzung, damit der Fussverkehr im täglichen Verkehrsgeschehen gestärkt und nachhaltig gefördert werden kann. Das ASTRA stellt zusammen mit Fachorganisationen Handbücher und Vollzugshilfen bereit und unterstützt die Kantone und Gemeinden bei der Projektierung und Realisierung ihrer Fusswegnetze.
Merkmale Fussverkehr
- Vielfältige Bedürfnisse und Verkehrszwecke
- hohe Anforderungen an subjektive und objektive Sicherheit
- für alle frei zugänglich
- direkt beeinflusst durch Umwelteinflüsse wie Hitze, Lärm und Abgase
- Sensibel für Umwege
- Netzelemente für ruhenden Fussverkehr (z.B. Sitzbänke, Pocket Parks)
Best Practice Beispiele Fussverkehr – Flâneur d’Or
Mit dem Flâneur d’Or werden Fussverkehr-Projekte ausgezeichnet, welche Vorzeigecharakter haben und die Qualität der Infrastruktur des Fussverkehrs signifikant verbessern. Der Flâneur d’Or wird von Fussverkehr Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA vergeben.
Flâneur d'Or
Fahrzeugähnliche Geräte (FäG)
Fussverkehrsflächen dürfen sowohl vom Fussverkehr als auch von Fahrzeugähnlichen Geräten (FäG), wie zum Beispiel Inline-Skates, Trottoinette und Rollschuhe genutzt werden. FäG sind Geräte, welche ausschliesslich durch die Körperkraft der Nutzenden angetrieben werden. Elektrisch angetriebene Geräte wie zum Beispiel E-Trottinette, Hoverboards und Stehroller zählen nicht zu den FäG und müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz die Radverkehrsflächen nutzen.
Verkehrsflächen für den Langsamverkehr
Materialien Fussverkehr
Vollzugshilfen Fussverkehr
Handbuch Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung Fussverkehr
Damit ein Fusswegnetz die Anforderungen an Sicherheit, Attraktivität, Netzdichte und Hindernisfreiheit erfüllen kann, muss es periodisch überprüft werden. Das vorliegende Handbuch Massnahmenplanung enthält praxisnahe Empfehlungen, wie Schwachstellen im Fusswegnetz analysiert, kategorisiert, priorisiert und hinsichtlich Behebung aufbereitet werden sollen. Exemplarisch werden Massnahmen im Längsverkehr, bei Querungsstellen, Flächen und Aufenthaltsbereichen sowie bei der Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr oder anderen Verkehrsmitteln aufgezeigt. Dabei geht es insbesondere um Dimensionierung, Standards und Qualität, um die Gestaltung des gesamten Strassenraums sowie um die Materialisierung von Oberflächen.
Das vorliegende Handbuch ergänzt das Handbuch Fusswegnetzplanung (ASTRA, Fussverkehr Schweiz, 2015), welches die Grundlagen für die Netzplanung und die rechtliche Sicherung beschreibt.
Handbuch Fusswegnetzplanung
Was nicht in Plänen festgehalten wird, wird nicht mitgeplant! Ein rechtlich gesicherter Fusswegnetzplan ist für Behörden, Planer und Grundeigentümer ein wichtiges Koordinationsinstrument. Damit Fusswege im Rahmen der Verkehrs- und Siedlungsplanung nicht vergessen werden und für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktive und sichere Verbindungen sowie Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass die Gemeinden ihre Fusswegnetze in offiziellen Plänen gemäss Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) festhalten.
Das vorliegende Handbuch fasst das Know-how über Fusswegnetzplanung zusammen, ergänzt mit Beispielen und praxisgerechten Erläuterungen der rechtlichen Vorgaben, vorab zum FWG und der VSS Norm SN 640 070 Grundnorm Fussverkehr.
Ergänzend zum Handbuch stellt das ASTRA den Kantonen, Gemeinden und Datentreuhändern im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Datenerfassung ein Datenmodell Fusswegnetzplanung (DM14WalkwayplanningCH.ili) zur Verfügung. Das Modell ist darauf ausgelegt, dass die darin gespeicherten Daten kompatibel mit dem Minimalen Geodatenmodell Langsamverkehr MGDM LV sind.
Die Empfehlungen zur Datenerhebung sind als pdf downloadbar
Materialien Fussverkehr
Vollzug des Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) im Bereich Fussverkehr
Fussverkehr Schweiz hat im Auftrag des ASTRA im 2023 und 2024 in einer Umfrage bei den kantonalen Fachstellen Fussverkehr den Stand der Umsetzung des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG) im Bereich des Fussverkehrs erhoben. Der Bericht zeigt auf, dass noch nicht alle Kantone die Planung der Fusswegenetze in vollem Umfang umgesetzt haben. Viele Kantone haben die Umsetzung den Gemeinden übertragen, die ihre Aufgabe unterschiedlich wahrnehmen. Auch die Berücksichtigung des Fussverkehrs auf kantonaler Ebene erfolgt noch nicht in allen Kantonen in der nötigen Art und Weise.
Temporäre Gestaltungen - Neue Wege, die Stadt zu entdecken
Schweizweit haben in den letzten Jahren temporäre Gestaltungen im öffentlichen Strassenraum, die das Gehen und den Aufenthalt der Menschen zu Fuss fördern, an Bedeutung gewonnen. Auf Wochen, Monate oder Jahre befristete Interventionen im öffentlichen Raum ermöglichen der Bevölkerung ihre Stadt neu zu entdecken. Gleichzeitig wird mit partizipativen Prozessen gezielt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingegangen. Welches sind die Erfahrungen und was sind die Herausforderungen? Anhand von Beispielen wird gezeigt, dass temporäre Gestaltungen die Möglichkeit bieten, im urbanen Raum zu experimentieren, sich diesen anzueignen und ihn gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Begegnungszonen – Tendenzen und Herausforderungen nach 20 Jahren
Nach dem Test mit der Flanierzone in Burgdorf wurde vor 20 Jahren die Begegnungszone als neues Verkehrsregime eingeführt. Die veränderte Nutzung des Strassenraums mit Vortritt für die Menschen zu Fuss fand bald weitere Verbreitung.
Begegnungszonen erhöhen die Verkehrssicherheit und bieten die Möglichkeit zum angenehmen Aufenthalt im öffentlichen Raum und zur Förderung von nachbarschaftlichen Beziehungen.
Mit 20 Jahren Erfahrung stellen sich nun Fragen zur erweiterten Anwendung: Ist eine Begegnungszone möglich mit einer Velohauptroute, mit Busbetrieb, in einem ganzen Wohnquartier, in vielbefahrenen Strassenräumen?
Schritt für Schritt. Flâneur d’Or – Fussverkehrspreis Infrastruktur. Jubiläumsschrift zur zehnten Austragung
Seit mehr als 30 Jahren wird im 3-Jahresrhythmus ein Preis verliehen für vorbildliche Infrastrukturen in der Schweiz.
Die Publikation zeigt die Breite der ausgezeichneten Projekte: Umgestaltungen und neue Infrastrukturen für den Fussverkehr.
Einzelne Projekte haben sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt, die meisten haben auch nach Jahren unverändert ihren Vorbildcharakter beibehalten.
Fussverkehr und öffentlicher Raum – Wie private und öffentliche Übergänge gelingen
Öffentliche Räume umfassen Strassenräume und Verkehrsflächen. Diese Flächen sind häufig nicht nur im Besitz der «öffentlichen Hand». Wenn es gelingt, unabhängig von Parzellengrenzen alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für eine Gestaltung von Fassade zu Fassade einzubeziehen, können angenehme Räume für Fussgängerinnen und Fussgänger geschaffen werden. Die sehr unterschiedlichen Projekte machen deutlich, dass dies meist Mehraufwand bedeutet und einen langen Atem erfordert. Die Beispiele zeigen aber auch, dass sich der Aufwand lohnt.
Wegleitsysteme Fussverkehr
Wie komme ich direkt in die Innenstadt? In welcher Richtung liegt der See? Wie lange dauert der Fussweg zum Spital? Ein Wegleitsystem für Fussgängerinnen und Fussgänger verschafft einen Überblick für Neuankömmlinge wie auch für Ortsansässige. Eine gute analoge, digitale oder interaktive Wegleitung macht den Fussverkehr attraktiv. Die Empfehlungen geben einen Überblick über realisierte Systeme und unterstützen Projektverantwortliche in Städten und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Wegleitungen im Hinblick auf Verständlichkeit und Funktionalität.
Kantonale Fachstellen Fussverkehr – Aufgaben und Organisation
Die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Förderung des Fussverkehrs in Kantonen und Gemeinden ist komplex. Der Koordinationsaufwand ist beträchtlich und erfordert spezifisches Fachwissen.
Basierend auf einer Analyse in sechs Pilotkantonen werden in einem idealtypischen Musterpflichtenheft Empfehlungen im Hinblick auf Aufgaben und Organisationsformen einer kantonalen Fachstelle Fussverkehr gemäss Art. 13 FWG formuliert. Die Erkenntnisse sind sinngemäss auch auf städtische und kommunale Behörden übertragbar.
Weiterführende Informationen