Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes sicher. Es hat den Auftrag, die Nationalstrassen und die dazugehörenden technischen Einrichtungen so zu erhalten und zu entwickeln, dass ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet ist und die Verfügbarkeit der Strasse möglichst uneingeschränkt bleibt.
Dieser übergeordnete Auftrag kann in folgende konkrete Aufgaben aufgeteilt werden:
Zum Betrieb (auch: betrieblicher Unterhalt) der Nationalstrassen gehört eine Reihe von Arbeiten, die für die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Strassen notwendig sind. Konkret geht es um folgende Tätigkeiten:
- Winterdienst
- Reinigungen
- Grünpflege
- Pflege der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen
- Dienste (Kontrollen, Unfall- und Unwetterschäden)
- Kleiner baulicher Unterhalt (kleine Reparaturen)
Speziell am betrieblichen Unterhalt ist, dass er nicht direkt vom ASTRA durchgeführt wird: Die Verantwortung für den Betrieb auf Nationalstrassen wurde per Leistungsvereinbarung an elf Gebietseinheiten übergeben.
Zum Betrieb gehören zudem das Verkehrsmanagement und die Schadenwehren.
Mehr dazu unter: Gebietseinheiten
Das ASTRA prüft laufend den Zustand der Infrastruktur und sorgt für einen technisch ausreichenden und kostengünstigen Unterhalt. Als Unterhalt gelten die Erneuerung und die bauliche Erhaltung der bestehenden Nationalstrassen.
Die Reparaturen und Instandsetzungen zur Erhaltung der Infrastruktur werden langfristig geplant und mit den anderen baulichen Aufgaben (Ausbau und Kapazitätsausbau) koordiniert. Für Projekte, die sowohl Unterhaltsmassnahmen als auch Ausbau im Sinne von Anpassungen enthalten, wird der Oberbegriff „Erhaltung“ verwendet.
Dank Koordination und langfristiger Planung kann der Anzahl Baustellen auf den Nationalstrassen möglichst klein gehalten werden.
Mehr dazu unter: Unterhaltsplanung der Nationalstrassen
Unter „Ausbau“ der Nationalstrassen sind die Anpassungen aufgrund rechtlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien sowie bauliche Ergänzungen der bestehenden Infrastruktur zu verstehen. Zum Beispiel: das Erstellen von neuen Lärmschutzwände oder Massnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit.
Es handelt sich hier nicht um einen Kapazitätsausbau (sprich: zusätzliche Fahrspuren, siehe Aufgabe "Kapazitätsausbau").
Der technische Ausbau ergänzt den baulichen Unterhalt und hat zum Ziel, den Verkehrsteilnehmenden eine moderne, sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Die Massnahmen werden mit den anderen Aufgaben (Unterhalt und Kapazitätsausbau) koordiniert. Für Projekte, die sowohl Unterhaltsmassnahmen als auch Ausbau im Sinne von Anpassungen enthalten, wird der Oberbegriff „Erhaltung“ verwendet.
Mehr dazu unter: Unterhaltsplanung der Nationalstrassen
Bei der Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes geht es grundsätzlich um die Anpassung der Infrastruktur auf die Nachfrage.
Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr mehr als verfünffacht. Das Nationalstrassennetz macht zwar nur 2.5 Prozent der Gesamtlänge des schweizerischen Strassennetzes aus, bewältigt aber über 40 Prozent des gesamten Strassenverkehrs.
Um Staus zu vermeiden, muss die Kapazität an neuralgischen Stellen durch Umfahrungen oder zusätzliche Fahrspuren erweitert werden.
Mehr dazu unter: Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes