Unter „Ausbau“ der Nationalstrassen sind die Anpassungen aufgrund rechtlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien sowie bauliche Ergänzungen der bestehenden Infrastruktur zu verstehen. Zum Beispiel: das Erstellen von neuen Lärmschutzwände oder Massnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit.
Es handelt sich hier nicht um einen Kapazitätsausbau (sprich: zusätzliche Fahrspuren, siehe Aufgabe "Kapazitätsausbau").
Der technische Ausbau ergänzt den baulichen Unterhalt und hat zum Ziel, den Verkehrsteilnehmenden eine moderne, sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Die Massnahmen werden mit den anderen Aufgaben (Unterhalt und Kapazitätsausbau) koordiniert. Für Projekte, die sowohl Unterhaltsmassnahmen als auch Ausbau im Sinne von Anpassungen enthalten, wird der Oberbegriff „Erhaltung“ verwendet.
Mehr dazu unter: Unterhaltsplanung der Nationalstrassen