Spezialfall Netzfertigstellung

Das Nationalstrassennetz wurde vom Parlament 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen definiert und misst insgesamt 2254,5 Kilometer.

Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Fertigstellung der restlichen Strecken obliegen den Standortkantonen. Sie leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil und hat die Oberaufsicht.

Massgebend für Planung und Bau der restlichen Strecken bei der Netzfertigstellung ist das langfristige Bauprogramm für die Fertigstellung der Nationalstrassen. Die finanziellen Mittel für den Bundesanteil stammen aus dem NAF. Die jährlichen Bauarbeiten und Kredite für die Fertigstellung werden zusammen mit den anderen Bauvorhaben der Nationalstrassen im Rahmen des jährlichen Bauprogramms definiert.   

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