Ausführung der Aufgaben (Projektierung)

Der Bund sorgt für Betrieb, Unterhalt, Anpassung und Weiterentwicklung der Nationalstrassen (siehe auch "Aufgaben des Bundes"). Abgesehen vom betrieblichen Unterhalt, welcher den Gebietseinheiten (Kantone) in Auftrag gegeben wurde, muss jeder Nationalstrassenabschnitt durch das ASTRA regelmässig unterhalten und an die neuen Vorschriften angepasst werden. Zudem müssen an neuralgischen Stellen neue Fahrspuren gebaut werden.

Diese Vorhaben müssen rechtzeitig geplant und anhand von Projekten organisiert werden. Das ASTRA plant den Unterhalt und die Erneuerung der entsprechenden Nationalstrassenabschnitte und erarbeitet die nötigen Unterhaltsprojekte, um die erkannten Schwachstellen zu beseitigen. Anschliessend werden die betroffenen Abschnitte instandgesetzt.

Sobald aber neue Elemente (wie z.B. neue Anschlüsse), grosse Umgestaltungen oder zusätzliche Fahrspuren nötig sind, braucht es ein umfangreicheres Projektierungsverfahren, damit die Öffentlichkeit stärker mitwirken kann. In diesem sogenannten Generellen Projekt müssen insbesondere die Linienführung der Strassen, die Anschlussstellen und die Kreuzungsbauwerke dargestellt werden.

Projektierungsverfahren für den Bau von Nationalstrassen

Für den Bau von Nationalstrassen gelten nicht nur technische Normen und Standards. Nationalstrassenprojekte müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen und mit den angrenzenden Bauwerken abgestimmt werden. Zudem müssen die interessierten Bundestellen, sowie die betroffenen Kantone, Gemeinden und Private die Möglichkeit haben, bei der Gestaltung der Nationalstrassen mitzuwirken.

Um diese vielseitigen Anforderungen zu erfüllen, werden Nationalstrassen nach einem bestimmten Verfahren in Etappen projektiert. Dieses Verfahren muss beim Bau von neuen Elementen (wie z.B. neue Anschlüsse), grossen Umgestaltungen oder zusätzlichen Fahrspuren angewendet werden.

Generelles Projekt

Das Generelle Projekt legt die Eckwerte des Bauprojektes fest.

Ausführungsprojekt

Im Ausführungsprojekt wird jedes Element des generellen Projektes konkretisiert.

Plangenehmigungsverfahren

Dank dem Plangenehmigungsverfahren können Kantone, Gemeinde und Private bei der Gestaltung des Bauvorhabens mitwirken.

Detailprojekt und Ausschreibung

Im Detailprojekt werden auf Basis des AP sämtliche bautechnische Einzelheiten festgelegt. Die Ausschreibung erfolgt nach dem öffentlichen Beschaffungswesen.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/Medien/themen/nationalstrassenbau/projektierung.html