Das Generelle Projekt (GP)

Das Generelle Projekt legt die Eckwerte des Bauprojektes fest: die Linienführung (inkl. Tunnel), die Gestaltung der Anschlüsse, die Anzahl Fahrspuren und die Kreuzungen mit anderen Bauwerken. Zu den Elementen des generellen Projekts gehören nicht nur die Pläne sondern auch Kosten-Nutzen-Analysen, der Umweltverträglichkeitsbericht und Angaben über die Kosten.

Vor der Erarbeitung eines GP führt das ASTRA Projektstudien und Zweckmässigkeitsbeurteilungen durch, um die Machbarkeit und die Vereinbarkeit mit der gesetzlichen und planerischen Bestimmungen abzuklären. Die interessierten Stellen des Bundes und die betroffenen Kantonen werden bereits in dieser Phase involviert.

Die Erarbeitung eines GP startet mit der Analyse von Bauvarianten. Diese werden mithilfe von Verkehrsmodellen auf ihre Wirkung und Wirtschaftlichkeit geprüft. Aus dieser Analyse resultiert eine Bestvariante, welche als Basis für das GP gilt.

Das ASTRA erarbeitet das GP und hört dann die betroffenen Kantone und Bundesämter mittels Vernehmlassung resp. Ämterkonsultation an. Die Mitberichte der Kantone und die Stellungnahmen der Ämter werden durch das ASTRA beurteilt und das GP wo nötig bereinigt.

Anschliessend wird das GP dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Wird die Genehmigung erteilt, kann das Ausführungsprojekt erarbeitet werden. Mit der Genehmigung des GP erteilt der Bundesrat die politische Zustimmung zu den Eckwerten des Projektes und zur Weiterführung der Projektierungsarbeiten.

Mehr dazu : Erarbeitung von generellen Projekte der Nationalstrasse

Rollen beim GP
Rolle Akteur
Federführung ASTRA - erarbeitet GP
Genehmigung Der Bundesrat - genehmigt GP
Mitwirkung Die betroffenen Kantone können Mitberichten zum GP liefern;
Die interessierten Bundesämtern können zum GP Stellung nehmen.
https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/Medien/themen/nationalstrassenbau/projektierung/generelles-projekt.html