Das Ausführungsprojekt (AP)

Das vom Bundesrat gutgeheissene GP wird anschliessend in der Gestaltung der darin enthaltenen Bauwerke präzisiert, damit die betroffenen Bundesstellen, Kantone, Gemeinden und Private daran mitwirken können. Das Projekt geht also in die nächste Projektierungsstufe: das sogenannte Ausführungsprojekt.

Im AP wird jedes Element des generellen Projektes konkretisiert: Umfang und Lage der Bauwerke werden festgelegt und der notwendige Landerwerb bestimmt.

Das ASTRA erarbeitet das AP dementsprechend und reicht es dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung ein. Das UVEK prüft die Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und leitet das Plangenehmigungsverfahren ein.

Wichtig: Nicht jedes AP basiert auf einem generellen Projekt. AP können auch erstellt werden, um Anpassungen oder Ergänzungen zur Strassenanlage festzulegen.

Mehr dazu : Erarbeitung von Ausführungsprojekten der Nationalstrasse

Rollen beim AP
Rolle Akteur
Federführung ASTRA - erarbeitet AP
Prüfung UVEK - prüft AP und leitet Plangenehmigungsverfahren ein
https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/Medien/themen/nationalstrassenbau/projektierung/ausfuehrungsprojekt.html