Unterhaltsplanung Nationalstrassen
Vorgaben des Bundes
Die Gesamterneuerung von Autobahnabschnitten erfolgt nach der übergeordneten Unterhaltsplanung des Bundes. Nach Vorgabe des Bundes sind Substanzerhaltungen und Ausbau der Nationalstrassen konzentriert in Erhaltungsprojekten von ca. 5 km Länge auszuführen. Die Distanz bis zum nächsten Abschnitt mit Baustelle muss mindestens 30 km betragen. Während den nächsten 15 Jahren nach Beendigung der Bauarbeiten darf es auf dem gleichen Teilstück keine Baustelle mit Verkehrsbehinderung mehr geben.
Für jedes Bauvorhaben muss dabei das Optimum von fünf gleichwertigen Anforderungen gefunden werden:
- Bauzeit
- Verkehrsbehinderungen
- Projektinhalte (Baumassnahmen)
- Baukosten
- Arbeits- und Verkehrssicherheit
Dies führt in der Praxis zu Zielkonflikten. So steht eine möglichst kurze Bauzeit mit Mehrschichtbetrieb, grossem Maschinen- und Personaleinsatz und entsprechend höheren Finanzbedarf im Widerspruch zu möglichst geringen Kosten. Soll hingegen der Verkehr nicht behindert werden und deshalb keine Spuren abgebaut oder verengt werden, verlängert sich die Bauzeit, weil nur ein kleines Strassenstück nach dem anderen saniert werden kann. Gleichzeitig wird so eine Baustelle wiederum teurer.
Unterhaltsphilosophie des ASTRA
Das Nationalstrassennetz wird immer älter, gleichzeitig steigt wächst das Verkehrsaufkommen von Jahr zu Jahr, gerade rund um die Agglomerationen. Der Bedarf für Unterhalts- und Ausbauarbeiten wird deshalb in Zukunft weiter zunehmen. Um die notwendigen Arbeiten so verträglich wie möglich zu realisieren, stimmt das ASTRA seine Unterhaltsphilosophie auf die sich ändernden Bedingungen ab. Verfeinerungen will das ASTRA insbesondere in diesen Handlungsfeldern umsetzen:
Vorteile der Unterhaltsplanung mit Erhaltungsprojekten
Die Bildung von Erhaltungsprojekten, d. h. von Abschnitten, auf welchen zum gleichen Zeitpunkt Unterhaltsmassnahmen und/oder ein Ausbau mit Verkehrsbehinderungen erfolgen, hat folgende Vorteile:
- Weniger Baustellen und weniger Verkehrsbehinderungen dank koordinierter Bauarbeiten
- Ein optimierter Einsatz der finanziellen Mittel
- Eine langfristige Sicherstellung von funktionstüchtigen Strassenverbindungen
- Die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen