Unterhaltsplanung Nationalstrassen

Vorgaben des Bundes

Die Gesamterneuerung von Autobahnabschnitten erfolgt nach der übergeordneten Unterhaltsplanung des Bundes. Nach Vorgabe des Bundes sind Substanzerhaltungen und Ausbau der Nationalstrassen konzentriert in Erhaltungsprojekten von ca. 5 km Länge auszuführen. Die Distanz bis zum nächsten Abschnitt mit Baustelle muss mindestens 30 km betragen. Während den nächsten 15 Jahren nach Beendigung der Bauarbeiten darf es auf dem gleichen Teilstück keine Baustelle mit Verkehrsbehinderung mehr geben.

UPlaNS - Unterhaltsplanung Nationalstrassen
UPlaNS - Unterhaltsplanung Nationalstrassen

Für jedes Bauvorhaben muss dabei das Optimum von fünf gleichwertigen Anforderungen gefunden werden:

  • Bauzeit
  • Verkehrsbehinderungen
  • Projektinhalte (Baumassnahmen)
  • Baukosten
  • Arbeits- und Verkehrssicherheit

Dies führt in der Praxis zu Zielkonflikten. So steht eine möglichst kurze Bauzeit mit Mehrschichtbetrieb, grossem Maschinen- und Personaleinsatz und entsprechend höheren Finanzbedarf im Widerspruch zu möglichst geringen Kosten. Soll hingegen der Verkehr nicht behindert werden und deshalb keine Spuren abgebaut oder verengt werden, verlängert sich die Bauzeit, weil nur ein kleines Strassenstück nach dem anderen saniert werden kann. Gleichzeitig wird so eine Baustelle wiederum teurer.

Unterhaltsphilosophie des ASTRA

Das Nationalstrassennetz wird immer älter, gleichzeitig steigt wächst das Verkehrsaufkommen von Jahr zu Jahr, gerade rund um die Agglomerationen. Der Bedarf für Unterhalts- und Ausbauarbeiten wird deshalb in Zukunft weiter zunehmen. Um die notwendigen Arbeiten so verträglich wie möglich zu realisieren, stimmt das ASTRA seine Unterhaltsphilosophie auf die sich ändernden Bedingungen ab. Verfeinerungen will das ASTRA insbesondere in diesen Handlungsfeldern umsetzen:

  • Die Arbeiten auf den grossen Unterhaltsabschnitten von bis zu 15km Länge sollen nach Möglichkeit nicht mehr an einem Stück erfolgen, sondern in fortschreitende Bauetappen von ca. 5km Länge („rollende Baustelle") aufgeteilt werden.
  • Die Anreize für schnelles Bauen wie die Vermietung der Fahrbahn an den Bauunternehmer (für jeden Tag Baustelle wird eine ‚Miete' fällig) oder Bonus/Malus-Systeme zur Einhaltung der Termine sollen vermehrt eingefordert und verbessert werden.
  • Wenn möglich soll generell im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden. Im Minimum soll eine verlängerte Tagschicht verlangt werden (12h anstelle heute 9h).
  • Reduktionen der Anzahl Fahrspuren dauern nicht mehr länger als 48 Stunden.
  • Die Güterabwägung „kurze Gesamtbauzeiten mit erheblichen Behinderungen (z.B. Spurabbauten)" gegenüber „längeren Gesamtbauzeiten mit wenig Behinderungen" soll künftig grundsätzlich zugunsten Letzterer ausfallen.
  • Verkehrsflächen innerhalb der Baustellen, welche für längere Zeit nicht mehr als Baustellen- bzw. Installationsfläche genutzt werden, sind nach Möglichkeit dem Verkehr - auch temporär - wieder zu übergeben.
  • Verkehrsumstellungen sollen grundsätzlich nur noch nachts bzw. zu verkehrsschwachen Tageszeiten erfolgen.


Vorteile der Unterhaltsplanung mit Erhaltungsprojekten

Die Bildung von Erhaltungsprojekten, d. h. von Abschnitten, auf welchen zum gleichen Zeitpunkt Unterhaltsmassnahmen und/oder ein Ausbau mit Verkehrsbehinderungen erfolgen, hat folgende Vorteile:

  • Weniger Baustellen und weniger Verkehrsbehinderungen dank koordinierter Bauarbeiten
  • Ein optimierter Einsatz der finanziellen Mittel
  • Eine langfristige Sicherstellung von funktionstüchtigen Strassenverbindungen
  • Die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen
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