Nationalstrassenbau kurz erklärt

Beim Bau von Nationalstrassen müssen nicht nur technische Standards und Normen beachtet werden, sondern auch eine Reihe gesetzlicher Vorschriften und politischer Prozesse. Dieses Dossier gibt eine Übersicht über Rollen, Prozesse und Verfahren im Nationalstrassenbau.

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Die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung wurden von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt (der sogenannte Netzbeschluss). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vertritt die Interessen des Bundes und baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Eine Ausnahme bildet die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die aus historischen Gründen weiterhin eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund ist.

In diesem Dossier werden Aufgaben, Prozesse und Verfahren bei Bauten im Rahmen der Nationalstrassen in Betrieb zusammenfassend dargestellt. Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes wird in einem separaten Kapitel behandelt. 


Aufgaben

Das ASTRA stellt die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes sicher. Zu den konkreten Aufgaben gehören Betrieb, Unterhalt, Ausbau und Kapazitätsausbau.

Projektierung

Nationalstrassen werden nach einem bestimmten Verfahren in Etappen projektiert.

Politische Steuerung und Finanzierung

Wo, wann, wie und wie viel Geld verwendet wird, wird im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) bestimmt.

Spezialfall Netzfertigstellung

Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes obliegen den Standortkantonen.