Elektroautos spielen im Strassenverkehr eine immer wichtigere Rolle und tragen zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei. Deshalb will der Bundesrat die Rahmenbedingungen zur Schaffung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen verbessern.

Der Bericht zum Postulat «Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen» der nationalrätlichen Verkehrskommission (KVF-N) zeigt auf, wie der Aufbau eines Schnellladenetzes erleichtert werden kann. Der Bundesrat hat den Bericht am 28. Juni 2017 gutgeheissen:
Elektroautos werden meistens zu Hause oder am Arbeitsort aufgeladen. Dank des Engagements der überwiegend privaten Akteure verfügt die Schweiz zudem bereits über ein vergleichsweise dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Ladestationen, oftmals bei Einkaufszentren, Restaurants und Firmensitzen. Um auch längere Strecken zu überwinden, braucht es zusätzlich ein gutes Netz an Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen. Der Bundesrat will daher den Aufbau eines solchen Schnellladenetzes erleichtern. Für das Schnellladenetz sollen sowohl die unter kantonaler Hoheit stehenden Raststätten als auch die Rastplätze des Bundes als Standorte einbezogen werden. Wie bis anhin, baut und betreibt aber nicht der Bund Ladestationen. Das bleibt Sache privatwirtschaftlicher Investoren.
Bund koordiniert Umsetzung
Mindestens 39 Schnellladestationen sind heute bereits auf Raststätten in Betrieb und viele weitere sind in Planung (Stand August 2019). Der Bund engagiert sich für den weiteren Ausbau als Vermittler zwischen Kantonen, Investoren und Raststättenbetreibern.
Mit den 2015 erstmals verabschiedeten «Empfehlungen zum Aufbau von Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen» hat der Bund bereits zu einer Vereinheitlichung des Angebots beigetragen. Die Empfehlungen werden regelmässig aktualisiert und auf der Webseite des ASTRA publiziert.
Der Bund wird seine vermittelnde und koordinierende Rolle zwischen Bund, Kantonen und Privaten weiterführen. Der Bund setzt sich weiter dafür ein, dass privatwirtschaftliche Investoren, die Schnellladestationen auf Nationalstrassen bauen und betreiben möchten, die dafür notwendigen Bedingungen vorfinden.
Weitere Schnellladestationen auf Rastplätzen
Mit der Umsetzung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden auch auf Rastplätzen Schnellladestationen gebaut werden können. Ein offenes Bewerbungsverfahren soll den Interessenten die Möglichkeit geben, sich mit wenig Aufwand für mehrere Standorte gleichzeitig zu bewerben.
Weiterführende Informationen