Klimapaket Bundesverwaltung 2020-2030

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Copyright: Bundesamt für Energie (BFE)

Der Bundesrat hat im Juli 2019 beschlossen, dass die Departemente und die Bundeskanzlei ihre bisherigen Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs verstärken sollen. Das ASTRA beteiligt sich zusammen mit der zivilen Bundesverwaltung. Die Eckpunkte des Klimapakets geben an, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber 2006 reduziert werden sollen.

Die konkreten Massnahmen in der Bundesverwaltung

Die Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase bei der Bundesverwaltung finden sich in den Bereichen Flugverkehr, bei den Fahrzeugen sowie auch bei den Gebäuden. Weitere Massnahmen im Bereich Stromverbrauch, Papier und Abfall werden bei der Bundesverwaltung im Alltag integriert, um den CO2 Verbrauch zu senken. Koordiniert wird dieses Vorgehen durch die Fachstelle «RUMBA», das Ressourcen- und Umweltmanagementsystems der Bundesverwaltung, welche auch für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zuständig ist.

Der Umweltbericht der Bundesverwaltung von 2021 zeigt auf, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie die Umweltbelastung 2020 deutlich tiefer lag als in den Jahren zuvor und dass dieses Jahr wenig repräsentativ ist. Die drei Hotspots der Treibhausgaseffekten bleiben jedoch Flugreisen, Wärme und Papier, darum werden dort auch weitere gezielte Massnahmen getroffen. Beispiele dafür sind der «Aktionsplan Flugreisen», welcher 2019 vom Bundesrat verabschiedet wurde oder das Umsetzungskonzept für Gebäude, welches im September 2020 verabschiedet wurde.

CO2 Emissionen beim ASTRA

Das ASTRA ist bestrebt, dass die CO2 Emissionen in allen Bereichen, die mit dem Amt verbunden sind, gesenkt werden können. Die Betriebsemissionen sind der Hauptteil der ASTRA-Spezifischen direkten Emissionen. Das ASTRA kauft nur erneuerbaren Strom (100% Wasserkraft Schweiz), ersetzt die fossilen Heizungen seinen Werkhöfen und strebt eine hohe Energieeffizienz an (siehe Kapitel Energieeffizienz). Indirekt hat das ASTRA Einfluss auf weitere Emissionsposten:

  • Um die Fahrzeugemissionen auf der Nationalstrasse und in der Schweiz generell zu reduzieren, trifft das ASTRA zahlreiche Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
  • Das ASTRA hat Weisungen publiziert, um die Dekarbonisierung der Betriebsfahrzeugflotte zu fördern. Diese Fahrzeuge sind im Eigentum der Gebietseinheiten, die für den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen zuständig sind. Personenfahrzeuge werden bis 2040 ohne CO2 Emissionen unterwegs sein.
  • Im ASTRA entstehen die Emissionen zum Teil auf der Baustelle (Fahrzeuge, Bauprozesse) vor allem aber in der Lieferkette bei der Materialherstellung und bei den Materialtransporten (dazu spielt die Wiederverwertung von Materialien vor Ort eine wichtige Rolle). Das ASTRA nutzt dazu die Instrumente des revidiertes Beschaffungsrecht: das neueingefügte Zuschlagskriterium «Nachhaltigkeitsanalyse» ermöglicht es, Optimierungen betreffend Klimaschutz bei den Angeboten zu identifizieren und qualitativ zu bewerten.
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