Massnahmen des ASTRA gegen Strommangellage

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Einsparpotenzial

Das grösste Einsparpotenzial bietet die Tunnelbeleuchtung. Hier helfen LED-Beleuchtungskörper beim Sparen. Bis 2025 werden die meisten Tunnel umgerüstet sein. Damit lassen sich 10 bis 20 GWh pro Jahr einsparen.

Weitere Massnahmen, um den Energieverbrauch für die Beleuchtung der Tunnel zu senken, sind das Weissstreichen von Tunnelwänden oder die Verwendung von hellem Belag. Dadurch kann die Intensität der LED-Beleuchtung gesenkt werden.

Nebst dem Sparen bietet die Steigerung der Stromproduktion Potenzial.

Vorbereitung und Massnahmenplanung

Tunnel

Der sichere Normalbetrieb eines Nationalstrassentunnels ist ohne Strom nicht möglich. Tunnelsysteme sind nicht auf eine Stromabschaltung ausgelegt.

Bei Strommangellage kann mit bestimmten Massnahmen ein Betrieb ohne inakzeptable Sicherheitsrisiken aufrechterhalten werden:

  • 24h-Betrieb: Maximal mögliche Absenkung der Beleuchtung. Dies bedingt zwingend eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 60/80 oder 100 km/h je nach Tunnel.
  • Nur nachts: Umsetzung der maximal zulässigen verkehrsabhängigen Nachtabsenkung bei der Beleuchtung ohne Reduktion der Geschwindigkeit
  • SISTO-Lüftungen stellen den Überdruck nur noch tagsüber minimal sicher
  • Bei HLK Anlagen (Heizung/Lüftung/Kühlung) werden die Raumtemperaturen in den Zentralen angepasst (Heizen oder Kühlen reduzieren) und der Überdruck wird auf ein Minimum gesenkt

Bei der Brandlüftung sind allerdings keine Kompromisse möglich: Sobald die Brandlüftung einer Tunnelanlage nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Tunnel aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Das gilt auch für die Belüftung bzw. die Überdruckbelüftung der Sicherheitsstollen (Sisto). Der Grund ist, dass Sicherheitsstollen bewusst permanent unter Überdruck gehalten werden, um im Ereignisfall (Brand) den Stollen rauch- und gasfrei zu halten und so auch das sichere Öffnen und Schliessen der Zugangstüren für Flüchtende und Rettungskräfte zu ermöglichen.

Offene Strecke

Stromabschaltungen führen nicht zum Schliessen der offenen Abschnitte des Nationalstrassennetzes. Allerdings müssen die Nationalstrassenabschnitte im Gesamtzusammenhang (Tunnel und offene Strecken) beurteilt werden, weil ein entsprechende Nationalstrassenteilstück verkehrlich nur als Gesamtes funktionieren kann.

Auf Strom angewiesen sind insbesondere die Steuerungsanlagen von Signalisationen, Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen, Leiteinrichtungen auf Strecken mit Pannenstreifenumnutzung (PUN) und weitere Anlagen des Verkehrsmanagements. Ohne Strom kann mit diesen Anlagen nicht mehr direkt in den Verkehrsfluss eingegriffen werden. Das gilt auch, wenn regionale Leitzentralen oder die VMZ-CH ohne Strom sind. Eine manuelle Steuerung dieser Anlagen ist nicht möglich.

Offene Strecken können aber ohne Strom offengehalten werden. Dies gilt auch für kurze Tunnel (< 300 – 500 Meter Länge).

Mögliche Auswirkungen auf Strassenverkehr

Bei temporären, lokalen oder regionalen Stromausfällen wird auch die kommunale und kantonale Strasseninfrastruktur nicht mehr mit Strom versorgt. Dies führt zu Ausfällen der Strassenbeleuchtung und beeinträchtigt auch die mit Strom betriebenen Signalanlagen wie Bahnübergänge Lichtsignale oder Matrix-Signale. Einzelne Signalanlagen sind mit Akkus ausgerüstet und können so eine gewisse Zeit in Betrieb gehalten werden.

Fallen Lichtsignale aus, kommen die allgemeinen Verkehrsregeln zum Tragen. Eine Übersicht gibt das Faktenblatt zum Thema:

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/energie-klima/strommangellage.html