Gesuch für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge (AT)

Reichen Sie ein Gesuch ein für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten. Gesuche für Import- und Transitfahrten sowie Bundesfahrzeuge werden an das ASTRA gerichtet, bei Export- und Binnenfahrten ist dies die Bewilligungsbehörde des Startkantons. In beiden Fällen können weitere betroffene Kantone in den Bewilligungsprozess miteinbezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Sonderbewilligung - Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge