Wie wird der Lärmschutz verbessert?

Sämtliche Lärmschutzmassnahmen seitens des ASTRA werden auf Grundlage des Umweltschutzgesetzes bzw. der Lärmschutzverordnung (LSV) getroffen. Darin sind die entsprechenden Grenzwerte bezüglich der Lärmbelastung festgelegt. Umgesetzt werden Lärmschutzmassnahmen dann, wenn sie technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sind.

Diese Verordnung gilt auch für das neu zu erstellende Autobahnelement A121 sowie für die Ausbau- und Instandsetzungsprojekte der A1 zwischen Wallisellen und Winterthur-Töss und der A11 zwischen Zürich-Nord und Kloten-Süd. Zum einen wird das neue Autobahnelement A121 zu zwei Dritteln unterirdisch geführt, um das dicht besiedelte Gebiet einer möglichst geringen Lärmbelastung auszusetzten. Zum anderen führen Massnahmen wie der Einbau eines lärmarmen Belags oder der Bau oder die Erhöhung von Lärmschutzwänden entlang der bestehenden Anlagen zur Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Vorgaben.  

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