Einschränkungen für Ausnahmetransporte mit Polizeibegleitung auf A13, A28 und A29

Aufgrund geringer Fahrspurbreiten, kleiner Radien sowie geringer Durchfahrtshöhen in verschiedenen zweispurigen Tunnels auf der A13 zwischen Thusis-Süd (22) und Mesocco-Süd (36), auf der A28 zwischen Landquart (14) und Klosters / Selfranga sowie auf der A29 zwischen Thusis-Süd (22) und Silvaplana können bei relativ geringen Ausmassüberschreitungen von Ausnahmetransporten gefährliche Situationen entstehen, weil die Gegenfahrbahn beansprucht wird. Die Gegenfahrbahn muss deshalb durch die Polizei gesperrt werden, was den Verkehr bis zu 15 min. aufhalten kann.

Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens auf den genannten Strecken in beiden Richtungen, können deshalb Ausnahmetransporte mit Polizeibegleitung grundsätzlich nur noch zu den verkehrsarmen Zeiten durchgeführt werden. Montagabend bis Donnerstagabend zwischen 20.00 und 22.00 Uhr oder nachts zwischen 22.00 und 05.00 Uhr (Freitagnacht nur ausnahmsweise gemäss Absprache mit der Polizei). Damit ein solcher Ausnahmetransport ohne Unterbruch durchgeführt werden kann, gilt für die Anfahrt vom Start- bis zum Zielkanton gegebenenfalls eine Nachtfahrtauflage.

Adressen

Zur Entlastung der Kantonspolizei Graubünden werden private Transportbegleiter eingesetzt. Eine Liste der zugelassenen Transportbegleiter finden Sie unter folgendem Link:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
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