Private Ausnahmetransportbegleitung mit Polizeibewilligung (ATB) Kanton Zürich und Anschlusskantone

Die Kantonspolizei Zürich und weitere Polizeikorps lagern die Ausnahmetransporte (AT) mit vorgeschriebenem bisherigen Polizeibegleit im Kanton Zürich ähnlich wie in Österreich vollständig an Private aus. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich neu die Ausbildung zum ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Die Bewilligung wird auch von weiteren Kantonen anerkannt.

Die ATB erhalten von der Kantonspolizei Zürich nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung gestützt auf Art. 67 Abs. 1 lit. i und Abs. 3 SSV eine ATB Bewilligung sowie einen Ausweis im Kreditkartenformat.

Die Bewilligung ist an die Einhaltung von Standardauflagen geknüpft, an die sich die ATB bei der Planung und Durchführung von AT-Begleitungen halten müssen.

Transportfirmen müssen im Kanton Zürich künftig für die Durchführung von AT-Begleitungen ausgebildete ATB mit Polizeibewilligung beauftragen oder ihre Mitarbeitenden entsprechend ausbilden lassen. Die Polizei wird diese Dienstleistung ab 2018 nicht mehr anbieten. Die ersten ATB verkehren ab 1. April 2017.

Weitere Informationen zu den ATB Bewilligungsinhabern mit Kontaktdaten, den gültigen ATB Standardauflagen, Kursausschreibungen etc. finden Sie hier:

Ausnahmetransportbegleitungen | Kanton Zürich

Weiterführende Informationen

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Stützpunkt 1 (Werkhof)
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CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
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