Polizeibegleit / Sperrung Gotthardtunnel

Höhe von 4.20 bis max. 4.30m und/oder Breite von mehr als 3.50 m:

Befahrbarkeit jeweils in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (23.00 Uhr - 01.00 Uhr)

Der Gotthard-Strassentunnel darf nur in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag von 23.00 Uhr - 01.00 Uhr befahren werden. Der Bewilligungsinhaber hat die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Tel. + 41 41 874 34 74) anzumelden und die organisatorischen Details abzusprechen.

Höhe max. 4.20 m und/oder Breite von 3.01 bis 3.50 m:

Befahrbarkeit jeweils Montag/Dienstag bis Donnerstag/Freitag (23.00 Uhr - 01.00 Uhr)

Der Gotthard-Strassentunnel darf nur in der Nächten Montag/Dienstag bis Donnerstag/Freitag von 23.00 Uhr - 01.00 Uhr befahren werden. Polizeibegleitung oder eine Begleitung durch vom Kanton bewilligten Transportbegleiter erforderlich. Der Bewilligungsinhaber hat die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Tel. + 41 41 874 34 74) anzumelden und die organisatorischen Details abzusprechen.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
E-Mail

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Mo - Fr
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

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