Höhe von 4.20 bis max. 4.30m und/oder Breite von mehr als 3.50 m:
Befahrbarkeit jeweils in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (01.00 Uhr - 03.00 Uhr)
Der Gotthard-Strassentunnel darf nur in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag von 01.00 Uhr - 03.00 Uhr befahren werden. Der Bewilligungsinhaber hat die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Tel. + 41 41 874 34 74) anzumelden und die organisatorischen Details abzusprechen.
Höhe max. 4.20 m und/oder Breite von 3.01 bis 3.50 m:
Befahrbarkeit jeweils Montag/Dienstag bis Donnerstag/Freitag (23.00 Uhr - 04.00 Uhr)
Der Gotthard-Strassentunnel darf nur in der Nächten Montag/Dienstag bis Donnerstag/Freitag von 23.00 Uhr - 01.00 Uhr befahren werden. Polizeibegleitung oder eine Begleitung durch vom Kanton bewilligten Transportbegleiter erforderlich. Der Bewilligungsinhaber hat die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Tel. + 41 41 874 34 74) anzumelden und die organisatorischen Details abzusprechen.