Ausrüstung der Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge mit welchem Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen, wird im Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) festgelegt.

Für Fragen zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit einem Fahrtschreiber stehen die kantonalen Strassenverkehrsämter zur Verfügung.

Bei grenzüberschreitendem Verkehr müssen auch Fahrzeuge, deren Führer oder Führerinnen dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals mit Anhängen und Anlagen (AETR, SR 0.822.725.22) unterstellt sind, mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein (siehe Art. 10 AETR).

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/systembeschreibung/ausruestung-der-fahrzeuge.html