Fahrerkarte

Die Fahrerkarte in Stichworten

  • Hintergrundfarbe weiss
  • persönlich
  • mit gleichem Foto und Unterschrift, wie im Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)
  • 5 Jahre gültig
  • Online-Gesuch zu einem Kartenpreis von Fr. 70.00
  • Papiergesuch zu einem Kartenpreis von Fr. 85.00
  • speichert Daten von 56 Arbeitstagen (ältere Karten mindestens 28 Tage)
  • speichert folgende Tätigkeiten und Ereignisse
    • Lenken
    • Arbeit
    • Bereitschaft (2. Fahrer)
    • Unterbruch, Ruhe
    • Fährüberfahrt, Zugfahrt
    • Ort (Land) bei Beginn und Ende des Arbeitstages
    • Grenzübertritte 
    • Be- oder Entladung des Fahrzeuges und Art der Ladung
  • Bei der Ausstellung findet eine Überprüfung über bereits ausgestellte Karten in allen beteiligten Ländern statt

Voraussetzungen für einen Kartenantrag

  • Ausstellung nur an Inhaber eines
    • Führerausweises in Kreditkartenformat (FAK) mit mindestens der Kategorie B
    • Lernfahrausweises Kategorie B
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Pendler mit Wohnsitz im Ausland, welche einen blauen Führerausweis oder einen FAK besitzen, müssen ihre Fahrerkarte im Wohnsitzland beantragen
  • Ältere (blaue) Führerausweise müssen zuerst in einen FAK umgetauscht werden.
  • Jeder Karteninhaber darf europaweit nur eine Fahrerkarte besitzen.

Pflichten

  • Ein der Arbeits- und Ruhezeit Verordnung unterliegender Fahrer darf ohne gültige Fahrerkarte kein mit digitalem Fahrtschreiber ausgerüstetes Fahrzeug lenken oder darin als Beifahrer tätig sein.
  • Ändern sich Angaben auf der Karte (ausser der FAK-Nummer), muss innerhalb von 14 Tagen eine neue beantragt und die alte zurückgegeben werden. Gegebenenfalls muss zuerst ein neuer FAK beantragt werden.
  • Vor dem Wechsel von einem mit digitalem Fahrtschreiber ausgerüsteten Fahrzeug auf ein Fahrzeug mit analogem Fahrtschreiber muss der Fahrer Papierausdrucke für die mit dem digitalen Fahrtschreiber gefahrenen Tage machen und diese mit den Schaublättern jederzeit dem Kontrollorgan vorweisen können.
  • Bei einer Kontrolle müssen die Ausdrucke und Schaublätter der aktuellen Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche zur Verfügung gehalten werden.
  • Wenn nur mit digital ausgerüsteten Fahrzeugen gefahren wird, muss nur die Fahrerkarte vorgewiesen werden.
  • Herunterladen und Sichern der Fahrerkarte

Verloren/Gestohlen

  • Der Verlust der Fahrerkarte (verloren/gestohlen) muss der Gesuchsannahmestelle innerhalb von 7 Tagen mit dem entsprechenden Formular "Verlustmeldung" gemeldet werden. Gleichzeitig muss ein neues Antragsformular ausgefüllt werden, um eine neue Fahrerkarte als Ersatz für die verlorene/gestohlene Karte zu erhalten. Mit der Anzeige verliert die Fahrtschreiberkarte ihre Gültigkeit.
  • Wird eine verlorene Karte wieder aufgefunden, muss diese innerhalb von 14 Tagen der Antragannahmestelle zurückgegeben werden. Die darauf gespeicherten Daten sind zuvor zu sichern.
  • Ein Diebstahl der Karte im Ausland muss zusätzlich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Fahrt darf dann ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortgesetzt werden. Diese Frist kann verlängert werden, wenn für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens mehr als 15 Tage erforderlich sind. Dazu ist ein Nachweis nötig, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.
  • Bei einer solchen Fahrt ohne Fahrerkarte muss zu Beginn und am Ende der Fahrt ein Ausdruck erstellt werden, mit Name und Nummer des Führerausweises oder Name und Nummer der Fahrerkarte sowie der Unterschrift versehen.

Defekt

  • Es gilt die gleiche Regelung wie bei Verlust und Diebstahl.
  • Das Formular "Defektmeldung" muss zusammen mit einem Antrag für eine neue Fahrerkarte und der defekten Karte bei der Antragsannahmestelle zugesandt oder dort abgegeben werden.
  • Grundsätzlich darf, nachdem die defekte Fahrerkarte eingesandt/abgegeben wurde, die Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortgesetzt werden. Auch hier muss zu Beginn und am Ende der Fahrt ein Ausdruck erstellt werden, mit Name und Nummer des Führerausweises oder Name und Nummer der Fahrerkarte sowie der Unterschrift versehen.
  • Ein Garantieanspruch muss schriftlich beantragt und begründet werden.
  • Bei unrechtmässig gestellten Garantieansprüchen werden die Abklärungskosten in Rechnung gestellt.

Ablauf der Karte

  • Die Fahrerkarte kann nach Ablauf erneuert werden. Die neue Karte ist wiederum 5 Jahre gültig.
  • Das Erneuerungsgesuch kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Karte gestellt werden.
  • Geht das Gesuch weniger als 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit ein, kann eine rechtzeitige Erneuerung nicht garantiert werden.

Austausch einer ausländischen Fahrerkarte in eine Schweizer Fahrerkarte (Zuzug aus dem Ausland)

  • Der Austausch ist nur für Personen möglich, die in der Schweiz wohnhaft sind und einen Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) besitzen.
  • Die ausländische Fahrerkarte muss zusammen mit dem Antrag für eine neue Fahrerkarte und dem Vermerk "Austausch" bei der Gesuchsannahmestelle abgegeben werden, sofern die Karte zu diesem Zeitpunkt noch gültig ist.
  • Die neu ausgestellte Schweizer Fahrerkarte ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer der ausländischen Fahrerkarte fünf Jahre gültig.
  • Grundsätzlich darf die ausländische Fahrerkarte bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter benutzt werden. Die ausländische Fahrerkarte muss bei einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz von ihrem Inhaber nicht zwingend ausgetauscht werden.
https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/systembeschreibung/fahrtschreiberkarten/fahrerkarte.html