Ausstellung und Versand an autorisierte Werkstätten
auf den Werkstattnamen und Namen des Technikers ausgestellt
Werkstatttechniker erhält einen persönlichen PIN-Code
mehrere Karten pro Werkstatt möglich (pro Techniker eine Karte)
mehrere Karten pro Techniker möglich (pro Werkstatt eine Karte)
Die Werkstattkarte ist nicht übertragbar
Voraussetzungen für einen Kartenantrag
Zum Erhalt einer Werkstattkarte muss
die Werkstatt zugelassen sein,
der Mechaniker einen Nachweis über die nötigen Kenntnisse erbringen und
der Firmensitz in der Schweiz sein.
Für jeden Mechaniker muss eine eigene Karte bestellt werden.
Pflichten
Eine noch gültige Werkstattkarte muss der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden, wenn der Techniker nicht mehr in der Werkstatt beschäftigt ist.
Der Verlust oder Diebstahl muss der ausstellenden Behörde innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Mit der Anzeige verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Ändern sich Angaben auf der Karte, muss eine neue Karte innerhalb von 14 Tagen beantragt werden.
Die Werkstatt ist für die Aufbewahrung der Werkstattkarte(n) und die rechtmässige Benutzung verantwortlich.
Werkstätten und Mechaniker sind verpflichtet, technischen Änderungen am digitalen Fahrtschreiber durch entsprechende Werkstattausrüstung und Schulungen Rechnung zu tragen.
Defekt
Gleiche Regelung wie bei Verlust und Diebstahl.
Die Defektmeldung muss zusammen mit der defekten Karte bei der Antragannahmestelle eingehen.
Ein Garantieanspruch muss schriftlich beantragt und begründet werden.
Bei unrechtmässig gestellten Garantieansprüchen werden die Abklärungskosten in Rechnung gestellt.
Ablauf der Karte
Die Werkstattkarte kann nach Ablauf erneuert werden. Die neue Karte ist wiederum 1 Jahr gültig.
Erneuerung bedeutet, dass es eine Nachfolgekarte gibt.
Das Erneuerungsgesuch kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Karte gestellt werden.
Geht das Gesuch weniger als 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit ein, kann eine rechtzeitige Erneuerung nicht garantiert werden.