Werkstattkarte

Die Werkstattkarte in Stichworten

  • Hintergrundfarbe rot
  • 1 Jahr gültig
  • Preis CHF 70.00
  • Für die Fahrtschreiber-
    • Kalibrierung
    • Reparatur
  • Ausstellung und Versand an autorisierte Werkstätten
  • auf den Werkstattnamen und Namen des Technikers ausgestellt
  • Werkstatttechniker erhält einen persönlichen PIN-Code
  • mehrere Karten pro Werkstatt möglich (pro Techniker eine Karte)
  • mehrere Karten pro Techniker möglich (pro Werkstatt eine Karte)
  • Die Werkstattkarte ist nicht übertragbar

Voraussetzungen für einen Kartenantrag

  • Zum Erhalt einer Werkstattkarte muss
    • die Werkstatt zugelassen sein,
    • der Mechaniker einen Nachweis über die nötigen Kenntnisse erbringen und
    • der Firmensitz in der Schweiz sein.
  • Für jeden Mechaniker muss eine eigene Karte bestellt werden.

Pflichten

  • Eine noch gültige Werkstattkarte muss der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden, wenn der Techniker nicht mehr in der Werkstatt beschäftigt ist.
  • Der Verlust oder Diebstahl muss der ausstellenden Behörde innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Mit der Anzeige verliert die Karte ihre Gültigkeit.
  • Ändern sich Angaben auf der Karte, muss eine neue Karte innerhalb von 14 Tagen beantragt werden.
  • Die Werkstatt ist für die Aufbewahrung der Werkstattkarte(n) und die rechtmässige Benutzung verantwortlich.
  • Werkstätten und Mechaniker sind verpflichtet, technischen Änderungen am digitalen Fahrtschreiber durch entsprechende Werkstattausrüstung und Schulungen Rechnung zu tragen.

Defekt

  • Gleiche Regelung wie bei Verlust und Diebstahl.
  • Die Defektmeldung muss zusammen mit der defekten Karte bei der Antragannahmestelle eingehen.
  • Ein Garantieanspruch muss schriftlich beantragt und begründet werden.
  • Bei unrechtmässig gestellten Garantieansprüchen werden die Abklärungskosten in Rechnung gestellt.

Ablauf der Karte

  • Die Werkstattkarte kann nach Ablauf erneuert werden. Die neue Karte ist wiederum 1 Jahr gültig.
  • Erneuerung bedeutet, dass es eine Nachfolgekarte gibt.
  • Das Erneuerungsgesuch kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Karte gestellt werden.
  • Geht das Gesuch weniger als 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit ein, kann eine rechtzeitige Erneuerung nicht garantiert werden.
https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/systembeschreibung/fahrtschreiberkarten/werkstattkarte.html