Häufige Fragen FAQ

1. Generelle Fragen zum digitalen Fahrtschreiber

Was bedeuten die Abkürzungen G2 und GEN2 resp. G2V2 und GEN2V2? 

Die Abkürzungen G2 und GEN2 sind gleichbedeutend und werden zur Bezeichnung von intelligenten Fahrtschreibern und Fahrtschreiberkarten der zweiten Generation verwendet. Diese Generation wurde 2019 eingeführt. Um sie deutlich von G2V2/GEN2V2 zu unterscheiden, werden sie manchmal auch mit G2V1 oder GEN2V1 bezeichnet.

Die Abkürzungen G2V2 und GEN2V2 sind gleichbedeutend und werden zur Bezeichnung von intelligenten Fahrtschreibern und
Fahrtschreiberkarten der zweiten Generation Version 2 verwendet. Diese neue Version gilt für alle Karten, die ab dem 27. Juli 2023 bestellt werden, und für Fahrtschreiber, die in Fahrzeuge eingebaut werden, die ab dem 21. August 2023 erstmals zugelassen werden.

Was ist der digitale Fahrtschreiber?

Der digitale Fahrtschreiber ist ein Gerät im Fahrzeug in der Grösse eines Autoradios. In seinem internen Speicher zeichnet es die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten und weitere Tätigkeiten sowie fahrzeugbezogene Daten auf. Es zeigt sie an und druckt sie bei Bedarf aus.

Die kartenbezogenen Daten sowie bestimmte Fahrzeugdaten speichert es zusätzlich auf so genannte Fahrtschreiberkarten, wenn diese eingesteckt sind (Fahrer-, Werkstatt-, Kontroll-, Unternehmenskarte), je nachdem was eingeschoben ist.

Das System besteht aus einem Sensor (Weg- / Geschwindigkeitsgeber) am Getriebe, Verbindungskabeln und dem Fahrtschreiber sowie einer DSRC-Antenne in der Fahrerkabine.

Der Fahrtschreiber verfügt über vier Betriebsarten: Betrieb, Kontrolle, Kalibrierung und Unternehmen.

Er besitzt zwei Kartensteckplätze (Fahrerkarte und Beifahrerkarte oder Kontrollkarte oder Unternehmenskarte).

Registriert der digitale Fahrtschreiber die Geschwindigkeit?

Ja. Die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden Fahrt werden in Sekundenschritten registriert, sowie die letzten 6 Geschwindigkeitsübertretungen.

Was passiert, wenn der digitale Fahrtschreiber nicht mehr funktioniert?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Es muss eine Aufzeichnung aller Aktivitäten gemacht werden. Die Aktivitäten müssen genau zu der Zeit aufgezeichnet werden, an der sie stattfinden.

2. Bedienung des digitalen Fahrtschreibers

Kann man den LKW oder Bus starten und lenken, ohne eine Fahrerkarte zu verwenden?

Grundsätzlich ja, wenn die Fahrt nicht den gesetzlichen Bestimmungen (ARV1/ARV2) unterliegt.

Art. 4 ARV 1 Ausnahmen

Ein Werkstatttechniker fährt in diesem Falle mit seiner Werkstattkarte und benötigt dazu keine Fahrerkarte. Der Fahrer (Techniker oder nicht) kann gleichwohl seine Fahrerkarte stecken. In beiden Fällen stellt er anschliessend den Fahrtschreiber im Menü manuell auf OUT, d. h. die nachfolgenden Aktivitäten unterliegen nicht der ARV. Die Aktivitäten werden aber auch hier aufgezeichnet.

Welche Informationen werden manuell eingegeben?

Es muss das Symbol des Landes am Beginn und am Ende des Tages sowie bei Grenzübertritten eingegeben werden (entfällt bei Fahrtschreibern GEN2V2). Weiter sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten bei denen nicht gelenkt wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben.

Was gilt für emissionsfrei angetriebene Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 3,5 t bis maximal 4,25 t aufgrund des emissionsfreien Antriebs übersteigt?

Sie sind mit einem Fahrtschreiber auszurüsten, da deren Führer grundsätzlich der ARV 1 unterstehen (siehe auch > www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Fahrzeuge und Gefahrgut > Fahrzeugvorschriften und -prüfungen > Erleichterungen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge (Revision vom 17.12.2021)).

Was muss ich beachten, wenn ich den Ausnahmen in der ARV unterliege?

Unterliegt eine Tätigkeit nicht der ARV (Ausnahmeregelung: Artikel 4 ARV1) dann muss der DFS auf Stellung "OUT" (out of scope) gestellt werden und der Fahrer muss die ARV Bestimmungen auch nicht erfüllen, muss aber den Fahrtschreiber trotzdem gemäss der Verkehrsregelverordnung (VRV) richtig bedienen (siehe unten). Diese Einstellung muss vor jeder Fahrt eingestellt werden, die nicht der ARV unterliegt.

Artikel 3 Absatz 4 Verkehrsregelverordnung (VRV) hält fest:  

Der Fahrzeugführer hat den vorgeschriebenen Fahrtschreiber ständig in Betrieb zu halten und richtig zu bedienen. Ist das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet, so müssen die Fahrerkarten von Führer und Mitfahrer während der gesamten beruflichen Tätigkeit eingesteckt bleiben. Ohne Fahrerkarte darf ein Fahrzeug bei einer ARV unterliegenden Fahrt ausser bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Karte nicht geführt werden. Es muss genügend Druckerpapier mitgeführt werden.

Für Fahrten, die von der ARV befreit sind, wird keine Fahrerkarte benötigt (DFS auf "OUT"stellen = richtige Bedienung des für das Fahrzeug vorgeschriebenen Fahrtschreibers).

Für weitere Fragen zur ARV kontaktieren Sie die ARV-Vollzugsstelle Ihres Kantons: www.arvag.ch > Willkommen > Mitgliederverzeichnis Vollzugsstellen

Wie muss man vorgehen, wenn nach Verlassen eines Fahrzeuges weitergearbeitet wird?

Wenn das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, müssen die Daten gesondert aufgezeichnet werden (z.B. auf dem Ausdruck der letzten Fahrt, im Arbeitsbuch). Sobald die Karte wieder in einen digitalen Fahrtschreiber eingesteckt wird, kann die Tätigkeit nachgetragen werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich bereits gearbeitet habe, bevor ich ein Fahrzeug übernehme? 

Aktivitäten wie Arbeit, Bereitschaft, Pause, Ruhe des aktuellen Arbeitstages müssen manuell in den Fahrtschreiber eingegeben werden, bevor die Fahrt beginnt. Beim Einstecken der Fahrerkarte fordert das System auf, einzugeben was in der Zeit seit der letzten Entnahme der Karte getan wurde.

Beispiel:
Arbeitsende am Vortag: 18.00 Uhr
Arbeitsbeginn: 07.00 Uhr (Laden)
Karte wird um 09.30 Uhr eingesteckt.

Eingabe in den Fahrtschreiber:
07.00 - 08.00 Uhr Arbeit
08:00 - 09:30 Uhr Ruhezeit

Die Eingaben müssen in UTC Zeit erfolgen.

Wenn ich im Büro arbeite und zwischendurch eine ARV1-pflichtige Fahrt durchführe, muss ich dann die Arbeitszeit für die vergangenen Tage/Wochen manuell im Fahrtschreiber nacherfassen?

Bei der Bedienung des digitalen Fahrtschreibers gilt der Grundsatz des manuellen Nachtrags. Je nach dem kann es aber sein, dass zwischen der letzten und der nächsten Karteneinführung in den digitalen Fahrtschreiber Tage oder Wochen vergehen. In diesem Fall ist es mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden, die Arbeitszeit und die Pausen der letzten Tage oder Wochen nachzutragen. Wird jedoch gleichentags nach der Arbeit im Büro die Karte gesteckt und eine ARV 1 pflichtige Fahrt durchgeführt, so muss für diesen Tag der Nachtrag im digitalen Fahrtschreiber vorgenommen werden, zumal dieser verhältnismässig schnell gemacht werden kann.

Bei Strassenkontrollen müssen Sie jederzeit die Fahrerkarte vorweisen können. Das Hauptkontrollmittel der ARV 1 ist also der Fahrtschreiber. Daneben kann die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften auch mit anderen Mitteln nachgewiesen werden. Dies ergibt sich aus Artikel 13 ARV 1, der folgendes sagt: „Zur Kontrolle der Einhaltung der Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten dienen namentlich [….]“. Eines dieser „anderen Kontrollmittel“ ist das Arbeitsbuch. Gemäss Artikel 15 ARV 1 muss das Arbeitsbuch dann geführt werden, wenn die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht mit den anderen Kontrollmitteln, insbesondere dem Fahrtschreiber lückenlos dokumentier werden kann.

3. Die Daten des Fahrtschreibers

Muss ich als Fahrer selbst die Daten von der Fahrerkarte herunterladen?

Nein. Gemäss Arbeits- und Ruhezeitverordnung (vgl. Artikel 18 ARV1),  ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten aufzubewahren. Dazu muss die Fahrerkarte dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Selbstständig Erwerbende müssen ihre Daten selbst herunterladen und aufbewahren. Fahrer können die Daten ihrer Fahrerkarte auch selbst herunterladen und aufbewahren.

Wie muss die wöchentliche Downloadpflicht gehandhabt werden?

Die Speicher-/Downloadpflicht trifft nur den Arbeitgeber sowie die selbständigerwerbenden Fahrzeugführer (vgl. Artikel 16a ARV 1). Solange die Fahrerkarte (FK) auf einer ARV-pflichtigen Fahrt noch nicht benutzt wurde, können auch keine Daten darauf abgespeichert sein. Ein eigentlicher Datendownload ist demnach gar nicht möglich und muss daher auch nicht praktiziert werden. Erst ab der ersten Datenaufzeichnung befinden sich Daten auf der FK, weshalb grundsätzlich nur ab diesem Zeitpunkt die Downloadpflicht beginnen kann. Bei längeren Fahrunterbrüchen besteht auch keine Downloadpflicht mangels Daten auf der FK. Dabei ist von einem Zeitrahmen von einer Woche auszugehen, da die Fahrerkarte wöchentlich heruntergeladen werden muss. Mit anderen Worten: hat ein Fahrer innerhalb einer Woche keine Fahrten mit einem Fahrzeug mit DFS ausgeführt, muss seine Fahrerkarte für diesen Zeitraum nicht heruntergeladen werden, zumal er für diesen Zeitraum über andere Kontrollmittel (z. B. Einlageblätter) verfügt.

Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet?

Auf der Fahrerkarte werden folgende Daten aufgezeichnet:

  • die Kartennummer
  • die Bezeichnung des ausstellenden Staats und der ausstellenden Behörde
  • die Dauer der Gültigkeit sowie das Ausstellungsdatum
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Führerausweisnummer des Karteninhabers
  • die bevorzugte Sprache
  • Das Datum und die Uhrzeit des letzten
  • Herunterladens der Daten von der Karte
  • Fahrertätigkeitsdaten der letzten 56 Tage (ältere Karten 28 Tage)
  • Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
  • Daten zu Orten und Positionen (nur bei den G2 Karten)
  • Ereignis- und Störungsdaten
  • Kontrolltätigkeitsdaten
  • Daten zu den genutzten Fahrtschreibern (nur bei G2V2 Karten und GEN2V2 Fahrtschreibern)
  • Authentisierungsstatus für Positionen (nur bei den G2V2 Karten)
  • Daten zu Grenzübertritten (nur bei den G2V2 Karten)
  • Be-/Entladevorgänge falls erfasst und Art der Ladung (nur bei den G2V2 Karten)
  • Konfigurationen der Fahrzeugeinheit (nur bei den G2V2 Karten)

 

Wie prüfe ich meine Arbeitszeiten?

Die Zeiten können entweder an der Anzeige des digitalen Fahrtschreibers, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte und anschliessendem Auswerten durch eine geeignete Hard- und Software eingesehen werden.

Was wird im digitalen Fahrtschreiber gespeichert?

Der Fahrtschreiber speichert

  • Kenndaten der Fahrzeugeinheit
  • Kenndaten des Bewegungssensors
  • Kenndaten der globalen Satellitennavigationssysteme
  • Schlüssel und Zertifikate
  • Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrer- oder der Werkstattkarte (Identität des Karteninhabers)
  • Fahrertätigkeitsdaten
  • Orte und Positionen
  • Kilometerstandsdaten
  • Detaillierte Geschwindigkeitsdaten
  • Ereignis- und Störungsdaten (Fehler/Probleme mit der Fahrerkarte/dem Fahrtschreiber,
    Geschwindigkeitsüberschreitung, usw.)
  • Kalibrierungsdaten
  • Zeiteinstellungsdaten
  • Kontrolltätigkeitsdaten
  • Erfassen des Herunterladens
  • Unternehmenssperrdaten
  • Daten zu spezifischen Bedingungen
  • Daten der Fahrtenschreiberkarte
  • Grenzübertritte (Grenzüberschreitungen)
  • Be-/Entladevorgänge sofern manuell erfasst
  • Digitale Karte der Landesgrenzen

Muss ich als Unternehmer die Fahreraufzeichnungen/Fahrerdaten aufbewahren?

Genau wie die Schaublätter müssen die Aufzeichnungen von jedem Fahrer während drei Jahren aufbewahrt werden. Da die ältesten Daten auf der Fahrerkarte überschrieben werden, müssen diese regelmässig (spätestens alle 21 Tage) auf ein externes Speichermedium ausgelesen werden, bevor sie überschrieben werden. Die im Fahrtschreiber gespeicherten Daten müssen für Betriebskontrollen jederzeit zugänglich aufbewahrt werden. Sie müssen daher regelmässig mindestens alle drei Monate aus dem Fahrtschreiber auf ein externes Speichermedium ausgelesen und geordnet aufbewahrt werden.

Wo erhalte ich die Hard- und Software zum Herunterladen der Daten?

Die Hard- und Software für die Datenentladung (z.B. Downloadkey, PC, Laptop, Kartenleser, Schnittstellenkabel usw.) ist am freien Markt erhältlich.

Mehr dazu:

4. Bestellung Fahrerkarte

Wie bzw. wo erhalte ich eine Fahrerkarte?

Mindestanforderung ist der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) und die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, das unter die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1) fällt.

Die Fahrtschreiberkarten können nicht telefonisch bestellt werden. Die Fahrerkarte erhalten Sie hier:

Nach Zahlungseingang wird die Karte während drei bis vier Arbeitstagen per Post zugestellt.

Wie gehe ich bei einer Adressänderung vor?

Die Adressänderung für den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) muss der kantonalen Stelle nach Artikel 26 Absatz 2 VZV innert vierzehn Tagen gemeldet werden. Die neue Adresse wird im System aufgenommen. Die Fahrerkarte muss nicht gemeldet werden.

Wie gehe ich bei einer Namensänderung vor?

Die Namensänderung muss der kantonalen Stelle nach Artikel 26 Absatz 1 VZV innert vierzehn Tagen gemeldet werden. In diesem Fall muss auch eine neue Fahrerkarte beantragt/ausgestellt werden.

Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden?

Ja. Gründe können sein, dass bereits eine Fahrerkarte für die Person existiert oder dass die erforderliche Führerausweiskategorie (B, C oder D) nicht vorhanden ist. Die Karte kann auch bei falschen Angaben auf dem Antrag verweigert werden.

Benötigen Fahrlehrer oder Fahrschüler eine Fahrerkarte?

Da LKW-Fahrlehrer und Fahrschüler auf reinen Lehrfahrten nicht ARV-pflichtig sind, brauchen sie auch keine Fahrerkarte (vgl. Artikel 4 Absatz 2 Bst. e ARV1). Es genügt daher, den digitalen Fahrtschreiber auf "OUT" zu schalten. Bei gewerbsmässigem Gütertransport, bei dem die Fahrer der ARV 1 unterliegen, ist eine Fahrerkarte nötig.

In der Praxis ist es bei reinen Lehrfahrten so, dass bei analogen Fahrtschreibern Einlageblätter übungshalber verwendet werden, denn ARV 1-Kenntnisse gehören zur Ausbildung und sind Inhalt der Führerprüfung. Daher wäre es denkbar, dass der Fahrschüler (sofern er eine Karte hat) oder der Fahrlehrer eine Karte für Übungszwecke einschiebt.

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist ein Lehrfahrausweis oder Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) der Kategorien B, C, D oder der Unterkategorien C1 oder D1.

Kann eine Fahrerkarte eines EU Landes in eine Schweizer Fahrerkarte getauscht werden?

Im Artikel 13b Abs. 1 und 5 ARV1 wird Folgendes festgehalten:

Fahrerkarten werden Führern und Führerinnen erteilt, die einen Lernfahr- oder Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) der Kategorien B, C, D oder der Unterkategorien C1 oder D1 oder der Spezialkategorie F (Art. 3 Abs. 1 und 2 VZV) besitzen. Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen aus dem Ausland, die einen schweizerischen Führerausweis benötigen (Art. 42 Abs. 3bis VZV), dürfen keine Fahrerkarten erteilt werden, wenn sie Wohnsitz in einem EU-Staat haben.

Hat der Inhaber oder die Inhaberin einer von einem ausländischen Staat erteilten gültigen Fahrerkarte den Wohnsitz in die Schweiz verlegt, so kann er oder sie beim Bundesamt für Strassen ein Gesuch um Umtausch der Fahrerkarte stellen. Die ausländische Fahrerkarte muss dem Bundesamt für Strassen abgegeben werden.

Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?

Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen?

Jeder Lenker darf europaweit nur eine gültige Fahrerkarte besitzen.

Kann ich eine bestellte Fahrtschreiberkarte widerrufen?  

Bestellte Fahrtschreiberkarten werden grundsätzlich - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - produziert. Werden bestellte Fahrtschreiberkarten innert nützlicher Frist, d.h. vor Anlauf der Produktion, widerrufen, dann werden diese Fahrtschreiberkarten nicht produziert. Bei der Vorauszahlung per Debit- oder Kreditkarte kann ein gestelltes und bewilligtes Gesuch nur gleichentags (spätestens bis 16.00 Uhr) annulliert werden.

Produzierte Fahrtschreiberkarten müssen in jedem Fall bezahlt werden!

Dürfen Fahrerkarten an Personen (z.B. Grenzgänger, 120-Tage Bewilligung, etc.) mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ausgegeben werden, wenn diese im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) sind?

Art. 13b ARV1: „Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen aus dem Ausland, die einen schweizerischen Führerausweis benötigen (Art. 42 Abs. 3bis VZV), dürfen keine Fahrerkarten erteilt werden, wenn sie Wohnsitz in einem EU-Staat haben." Sinngemäss gilt die Regelung auch für alle anderen Länder, die bereits Karten ausgeben oder dies in sehr naher Zukunft können.

5. Umgang mit der Fahrerkarte

Was mache ich, wenn meine Karte abläuft?

Für Karten, welche in den folgenden sechs Monaten ablaufen, kann eine neue Karte beantragt werden. Wenn das Erneuerungsgesuch bis vierzehn Tage vor Ablauf der Karte bei der Gesuchsannahmestelle eintrifft, können wir eine nahtlose Ausstellung der neuen Karte garantieren.

Die alten Karten können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer vernichtet werden (nach der Ausweispflicht der 28 Tage bzw. der 56 Tage ab dem 1. Januar 2025).

Was gilt, wenn eine Fahrerkarte verloren, gestohlen oder defekt ist?

Der Verlust der Fahrerkarte ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates zu melden.

Der Diebstahl der Fahrerkarte ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates und dem Staat, in dem der Diebstahl geschah zu melden.

Die Fehlfunktion der Fahrerkarte ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates zu melden. Die Karte muss zusammen mit der Meldung abgegeben werden.

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates innerhalb von sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ersatz der Karte gestellt werden.

Wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist, gestohlen wurde oder sich nicht im Besitz des Führers oder der Führerin befindet, muss der Führer oder die Führerin gemäss Art. 14b Abs. 5 ARV 1 Satz 1 zu Beginn der beruflichen Tätigkeit die Angaben zum verwendeten Fahrzeug ausdrucken und den Ausdruck mit Namen, Vornamen, Führerausweisnummer, Datum und Unterschrift versehen. Die Fahrt darf dann ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortgesetzt werden bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Dazu ist ein Nachweis nötig, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen. Am Ende der beruflichen Tätigkeit muss der Führer oder die Führerin die vom Fahrtschreiber aufgezeichneten Daten ausdrucken und diesen Ausdruck ebenfalls mit Namen, Vornamen, Führerausweisnummer, Datum und Unterschrift versehen.

Unter dem Begriff „nicht im Besitz“ ist zu verstehen, wenn der Führer oder die Führerin die Karte verloren hat. Nicht unter diesen Wortlaut fällt der Fall einer zuhause oder bspw. im Hotel vergessenen Fahrerkarte. Der Lenker ist dann zwar nicht im unmittelbaren Besitz der Karte, es ist ihm aber grundsätzlich möglich, wieder in den Besitz der Karte zu gelangen. Der Verlust, Diebstahl oder Defekt einer Fahrerkarte sind dem ASTRA zu melden. Gestützt auf diese Meldung wird die entsprechende Fahrerkarte ungültig gemacht und darf nicht mehr verwendet werden. Bestellt der Lenker, der nicht mehr im Besitz seiner Fahrerkarte ist und dies dem ASTRA entsprechend gemeldet hat, eine neue Fahrerkarte, so ist die Bedingung von Artikel 14b Absatz 5 ARV 1 erfüllt. Der Lenker darf in einem solchen Fall nach Art. 14b Abs. 5 ARV 1 vorgehen. Voraussetzung sollte allerdings sein, dass er nachweisen kann, dass die alte, sich nicht mehr im Besitz des Lenkers befindende Fahrerkarte durch Meldung beim ASTRA ungültig gemacht und eine neue Fahrerkarte bereits bestellt wurde.

Was passiert mit der Fahrerkarte, wenn ich meine Beschäftigung als Fahrer aufgebe?

Die Fahrerkarte kann der Ausstellungsbehörde zurückgegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Daten auf der Fahrerkarte allen Firmen zur Verfügung gestellt werden, für die gearbeitet wurde. Es besteht keine Pflicht, die Karte zurückzugeben. Nach Ablauf verliert die Karte automatisch ihre Gültigkeit.

Wer ist für die Aufbewahrung der Fahrerkarte verantwortlich?

Der Inhaber der Fahrerkarte ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich.
Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen oder jemandem geliehen werden.
Wenn ein anderer Fahrer die Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar.
Bei einer Kontrolle wird die Karte beschlagnahmt. Sie verliert damit ihre Gültigkeit und es muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden.
Weitere rechtliche Schritte der Vollzugsbehörde gegen Karteneigentümer und Benutzer sind möglich.

Wie kann ich Daten auf der Fahrerkarte löschen?

Es gibt keine Möglichkeit, die Daten auf der Karte zu löschen. Wenn der Speicher voll ist, werden die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben. Es ist deshalb wichtig, die Daten regelmässig mit einem geeigneten Gerät aus der Fahrerkarte auszulesen.

Wirkt sich der Entzug der Fahrerlaubnis auf die Fahrerkarte aus?

Nein. Die Fahrerkarte wird nicht entzogen. Die Fahrerkarte ist kein Ersatz für den Führerausweis, da sie keine Fahrerlaubnis darstellt.

Benötige ich verschiedene Fahrerkarten für Busse und Lastwagen?

Nein. Die Fahrerkarte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Fahrtschreibers verwendet werden, unabhängig vom Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist.

6. Fahrtschreiberkarten allgemein

Welche Arten von Karten gibt es?

Es gibt vier Kartentypen: Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten.

Wie viel kostet die Fahrtschreiberkarte? 

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 70.00 CHF bei Onlinebestellung/85.00 CHF bei Papierbestellung für die Fahrerkarte
  • 70.00 CHF bei Onlinebestellung/85.00 CHF bei Papierbestellung für die Unternehmenskarte
  • 70.00 CHF für die Werkstattkarte
  • 45.00 CHF für die Kontrollkarte

Wie viele Arten von Fahrtschreiberkarten darf ich besitzen?

Der Besitz von Fahrtschreiberkarten ist an bestimmte Funktionen gebunden (Fahrer, Unternehmen, Werkstatt, Vollzugsbehörde). Ein selbstständiger Transportunternehmer mit Ausbildungsnachweis zur Kalibrierung des digitalen Fahrtschreibers kann theoretisch Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte besitzen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht empfehlenswert, dass angestellte Fahrer gleichzeitig eine Unternehmenskarte besitzen oder zur Verfügung gestellt bekommen.

Muss die Ausweisnummer auf dem Führerausweis und die Ausweisnummer auf der Fahrerkarte identisch sein?

Nach Anhang 1B (Verordnung (EWG) Nr. 3821/85) und Anhang 1C           (Durchführungsverordnung (EU) 2016/799), muss die zum Ausstellungszeitpunkt der Fahrerkarte gültige Führerausweisnummer auf der Fahrerkarte aufgeführt sein. Auch der Chip muss mit der Führerausweisnummer zum Ausstellungsdatum personalisiert werden.

Nach dem Ausstellungsdatum kann die Ausweisnummer auf der Fahrerkarte von der Ausweisnummer auf dem Führerausweis abweichen. Dieser Fall tritt ein, wenn bei Ausstellung eines neuen Führerausweises die Laufnummer (dies entspricht den letzten drei Stellen der Führerausweisnummer) erhöht wird.

Bei der Erneuerung der Fahrerkarte muss die Ausweisnummer zum Ausstellungsdatum wieder übereinstimmen.

Was geschieht mit einer konfiszierten Fahrerkarte?

Die konfiszierte Fahrerkarte wird der ausstellenden Behörde durch die Kontrollbehörde entsprechend gemeldet.

Darf ich zusätzlich zu einer Werkstattkarte noch eine weitere Karte besitzen?

Wer Inhaber einer Werkstattkarte ist, kann gleichzeitig eine Fahrerkarte für den persönlichen Gebrauch sowie eine Unternehmenskarte (als selbstständig erwerbende Person) besitzen.

7. Kontrollen / Vorschriften

Was muss ich vorweisen können, wenn ich bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit digitalem Fahrtschreiber lenke?

Bei einer Kontrolle muss folgendes vorgelegt werden können: Die Fahrerkarte oder die Ausdrucke, welche als Ersatz für eine nicht mitgeführte (verlorene, gestohlene, defekte) Fahrerkarte gemacht wurden und die Schaublätter für den vorgeschriebenen Zeitraum, falls in dieser Zeit ein Fahrzeug geführt wurde, das mit einem analogen Fahrtschreiber ausgerüstet ist. Ausserdem das Arbeitsbuch mit den entsprechenden Aufzeichnungen.

Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit Fahrtschreiber lenkt?

Den Kontrollbeamten müssen auf Verlangen jederzeit die Arbeitszeitaufzeichnungen (Einlageblätter, Arbeitsbuch, Tagesrapporte usw.) für den aktuellen Tag und die letzten 28 Tage bzw. 56 Tage ab dem 1. Januar 2025 vorgewiesen werden. In diesem Fall muss auch für arbeitsfreie Tage eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgewiesen werden.

Muss der Fahrer die Fahrerkarte in der Freizeit mitführen?

Weder die schweizerischen noch die international geltenden Sozialvorschriften schreiben vor, dass eine allfällig vorhandene Fahrerkarte bei einer Strassenkontrolle vorgelegt werden muss, wenn zum Kontrollzeitpunkt kein Fahrzeug gelenkt wird, das mit einem Kontrollgerät (Fahrtschreiber) ausgerüstet sein muss bzw. der Fahrer zu diesem Zeitpunkt nicht den Sozialvorschriften untersteht. Das heisst z. B., dass ein Lastwagenchauffeur, der am Sonntag mit seinem Personenwagen zu einem Familienfest fährt oder der seinen Personenwagen während x Ferientagen privat verwendet, anlässlich einer zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Strassenkontrolle weder im In- noch Ausland seine Fahrerkarte vorweisen muss.

Darf ich bei Mehrfachbesatzung fahren, wenn der Beifahrer zwar eine Fahrerkarte, jedoch keinen Führerausweis hat?

Bei Mehrfachbesatzung müssen beide Fahrer eine gültige Fahrberechtigung haben. Die Fahrerkarte des Beifahrers berechtigt diesen nicht zum Führen eines Fahrzeugs. (vgl. Artikel 6 ARV 1)

Wie werden gemietete Fahrzeuge gehandhabt?

Mit der Unternehmenskarte können die Daten einer Unternehmung gegenüber anderen Benutzern des Fahrzeugs gesperrt werden.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Daten nach der Miete mit einem geeigneten Gerät und der Unternehmenskarte aus dem Fahrtschreiber ausgelesen und mitgenommen werden. Dies jedoch nur, wenn der Fahrer und die Fahrt den gesetzlichen Vorschriften unterliegen.

Kontrollorgane können alle Daten des Fahrtschreibers des gemieteten Fahrzeuges ansehen oder herunterladen.

Was ein Mieter und Vermieter tun muss, finden Sie in der ARV 1 beschrieben:

  • Art. 14d Digitaler Fahrtschreiber bei Mietfahrzeugen
  • Art. 16a Herunterladen von Daten beim digitalen Fahrtschreiber

Praktisch kann das vom Vermieter und Mieter wie folgt gehandhabt werden:

Möglichkeit 1: Mieter und Vermieter schützen den DFS abwechslungsweise mit ihren Unternehmenskarten (UK)

Unternehmenskarte (UK) Vermieter einschieben, anmelden

Erste Vermietung

  • Mieter schiebt seine UK ein, meldet sich an
  • Chauffeure des Mieters schieben ihre Fahrerkarten ein, fahren

Rückgabe:

  • der letzte Chauffeur des Mieters schiebt die UK seiner Firma ein
  • lädt die Daten seiner Firma herunter
  • meldet seine Firma ab

Vermieter schiebt seine UK ein, meldet sich an

Zweite Vermietung gleiches Vorgehen wie 2.

Hier kann jede UK nur diejenigen Daten aus dem DFS herunterladen, die mit der eigenen UK geschützt wurden oder bei denen kein Unternehmerschutz vorgenommen worden ist. Im letzteren Falle ist der Datenschutz nicht gewährleistet.

Möglichkeit 2: Vermieter schützt den DFS mit seiner UK

Die UK des Vermieters schützt alle Daten im DFS und kann auch alle herunterladen.

Falls ein Mieter trotzdem seine eigene UK steckt, schliesst er damit automatisch den Bereich des Vermieters ab und kann nicht auf diese Daten zugreifen oder sie herunterladen.

Sicherheitshalber müsste der Vermieter nach jeder Miete seine UK stecken, um sicherzustellen, dass die Vermieter UK den Inhalt des DFS schützt.

Der Vermieter hat die Arbeit des Herunterladens der Daten und der Zurverfügungstellung an den Mieter.

Unternehmenskarte (UK) Vermieter einschieben, anmelden

Erste Vermietung

Die Chauffeure des Mieters schieben ihre Fahrerkarten ein, fahren

Rückgabe:

  • Vermieter schiebt seine UK ein, ist bereits angemeldet
  • lädt die Daten des Mieters herunter
  • stellt die Daten dem Mieter zur Verfügung

Zweite Vermietung

Chauffeure des Mieters schieben ihre Fahrerkarten ein, fahren

Rückgabe:

Erster Fall

  • Vermieter schiebt seine UK ein, ist bereits angemeldet oder = siehe zweiter Fall
  • lädt die Daten des Mieters herunter
  • stellt die Daten dem Mieter zur Verfügung

Zweiter Fall

  • Vermieter schiebt seine UK ein, meldet sich damit an, wenn der Mieter seine UK in der Zwischenzeit gesteckt hätte.
  • Bittet den Mieter, seine Daten mit der Mieter UK herunterzuladen.

Wenn der Chauffeur keine UK seiner Firma besitzt, können die Daten nicht heruntergeladen werden!
Die entsprechende UK müsste dem Chauffeur/Vermieter zur Verfügung stehen. Das Herunterladen müsste später erfolgen. Der Vermieter kann seiner Pflicht hier nicht sofort nachkommen oder überhaupt nicht, wenn er die UK des Mieters nicht erhält.

Wie muss ich mich beim Fahren mit einem Kleinbus im Ausland verhalten?

Zu Mietfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen:

Wenn ein Mietfahrzeug mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Führersitz) hat, unterliegt der Fahrzeugführer im internationalen Verkehr der ARV 1 (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 ARV 1, und auch den damit übereinstimmenden Art. 2 Ziff. 2 Bst. b Ziff. 1 des AETR). Nur im Binnenverkehr wäre der Führer allenfalls (Fahrzeug hat nicht mehr als 16 Sitzplätze ausser dem Führersitz) von der ARV 1 ausgenommen (vgl. Art. 4 Abs. 2 Bst. a ARV 1).

Fahrzeuge, deren Führer der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterstehen, müssen mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein (vgl. Art. 100 Abs. 1 VTS). Der vorgeschriebene Fahrtschreiber ist ständig in Betrieb zu halten und richtig zu bedienen (vgl. Art. 3 Abs. 4 VRV).

Handelt es beim Fahrtschreiber um einen digitalen Fahrtschreiber, kann dieser nur mit einer Fahrerkarte richtig bedient werden (vgl. Art. 14 und 14b ARV 1).

Daraus folgt für Mietwagenkunden: Hat ein Motorfahrzeug mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Führersitz), unterliegen diese Fahrzeuglenkende der Chauffeurverordnung (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 ARV 1). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gewerbliche oder nicht gewerbliche (sog. private) Fahrten handelt. Daraus folgt, dass das Fahrzeug zur Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeit bzw. zur Abklärung von Unfällen mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein muss und der digitale Fahrtschreiber mittels persönlicher Fahrerkarte ordnungsgemäss zu bedienen ist. 

Kann man für eine auf dem digitalen Fahrtschreiber registrierte Geschwindigkeitsübertretung eine Busse bekommen?

Werden bei einer Überprüfung der Fahrtschreiberaufzeichnungen zwecks Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeit auf der Strasse, im Betrieb oder zur Unfallabklärung anderer Verstösse, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, festgestellt, so dürfen die Aufzeichnungen zur Eröffnung eines Strafverfahrens oder Ahndung mit einer Ordnungsbusse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verwendet werden. Dagegen ist es unzulässig, voraussetzungslos anhand der Fahrtschreiberaufzeichnungen nachträglich die in einem beliebigen Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren. Ferner dürfen die Aufzeichnungen als Beweismittel herangezogen werden, wenn die Polizei durch eigene Wahrnehmung feststellt, dass ein Fahrzeug zu schnell fährt.
Der Sicherheitsabzug richtet sich nach Artikel 8 VSKV-ASTRA (SR 741.013.1).

8. Unternehmen / Unternehmenskarte

Wozu dient die Unternehmenskarte?

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die im Fahrtschreiber für diese Firma gespeichert sind.

Wie bzw. wo bekomme ich eine Unternehmenskarte und was kostet sie?

Anträge für Unternehmenskarten werden vom Bundesamt für Strassen entgegengenommen.

Preis: 70.00 CHF für Onlinegesuche/85.00 CHF für Papiergesuche

Die Fahrtschreiberkarten können nicht telefonisch bestellt werden. Die Unternehmenskarte erhalten Sie hier:

Nach Zahlungseingang wird die Karte während drei bis vier Arbeitstagen per Post zugestellt.

Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben?

Je nach den Betriebserfordernissen, denn eine Beschränkung ist nicht vorgesehen.

Es ist aber wichtig, dass der Hauptsitz der Unternehmung sämtliche Karten auch für deren Filialen unter derselben Unternehmensnummer beschafft.
Nur so kann sie die Daten aller Fahrzeuge mit jeder ihrer Unternehmenskarten korrekt schützen und später auch herunter laden.

Wer muss eine Unternehmenskarte beantragen?

Jedes Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz sowie selbstständig Erwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz, die ARV-unterliegende Fahrten ausführen.

Brauchen selbstständig Erwerbende eine Unternehmenskarte?

Ja, um die Daten im digitalen Fahrtschreiber vor fremdem Zugriff zu schützen.
So etwa beim Mieten, Vermieten oder beim Verkauf eines Fahrzeugs.

Die Daten sind vom Zeitpunkt an geschützt, an welchem die Unternehmenskarte eingesteckt wird. Dabei wird der vorangegangene Datenbereich gesperrt.

Die Unternehmenskarte funktioniert wie ein Schlüssel, mit dem die eigenen Daten aus dem Fahrtschreiber herunter geladen werden können, fremde aber nicht.

Braucht man unterschiedliche Unternehmenskarten für die Filialen eines Unternehmens?

Grundsätzlich kann ein Unternehmen so viele Karten bestellen, wie es braucht.
Mit der Unternehmenskarte wird ein Datenbereich im digitalen Fahrtschreiber eröffnet.
Wird eine andere Karte eingesteckt, schliesst diese den vorangegangenen und eröffnet einen neuen Datenbereich. Dies wird durch die ersten 13 Stellen der Kartennummer gesteuert.

Um zu verhindern, dass innerhalb eines Unternehmens mehrere Datenbereiche auf dem digitalen Fahrtschreiber angelegt werden, müssen die ersten 13 Stellen der Kartennummern eines Unternehmens identisch sein. Dies wird durch die Kartenausgabestelle gewährleistet. Dort werden die Unternehmen und deren Filialen erfasst.

Bei der Kartenbestellung muss deshalb unbedingt darauf hingewiesen werden, dass bereits Karten für das Unternehmen bzw. die Filiale existieren.

Die Entscheidung liegt bei den Unternehmen, ob alle Fahrtschreiber eines Unternehmens oder nur diejenigen innerhalb der Ableger mit allen oder nur den Ableger spezifischen Unternehmenskarten ausgelesen werden können.

Kann ich anstelle der Unternehmenskarte meine Werkstattkarte benutzen?

Nein. Unternehmens- und Werkstattkarten haben unterschiedliche Funktionen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert, gestohlen wird oder verloren geht?

Es kann eine Ersatzkarte oder eine neue Karte beantragt werden.

Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert?

Die Karte beinhaltet:

  • Anwendungskennung
  • Schlüssel und Zertifikate
  • Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer)
  • Karteninhaberkennung (Name und Anschrift des Unternehmens)
  • Unternehmensaktivitätsdaten (Sperren/Entsperren der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde des Mitgliedstaates des Fahrzeugs, …)
  • Konfigurationen der Farzeugeinheit (nur bei den G2V2 Karten)

Die Unternehmenskarte ermöglicht das Auslesen von Daten aus dem digitalen Fahrtschreiber und den Download mit einem externen Speichermedium (Download Stick, Handheld Computer, Laptop, usw.).

Ein Fuhrunternehmen hat mehrere Fahrzeuge und tauscht ein Fahrzeug gegen eines mit einem digitalen Fahrtschreiber aus. Müssen dann alle Fahrer im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?

Nur die Fahrer, die das neue Fahrzeug fahren, müssen eine Fahrerkarte besitzen.

Ist es von Bedeutung, ob der Fahrer ein überlassener Arbeitnehmer (Leiharbeiter) ist?

Nein. In diesem Fall gelten die gleichen Bestimmungen wie für jeden anderen Fahrer.

Wie kann ich Daten auf der Unternehmenskarte löschen?

Es gibt keine Möglichkeit, die Daten auf der Karte zu löschen.

Wenn der Speicher voll ist, werden die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben.

Es ist deshalb wichtig, die Daten regelmässig mit einem geeigneten Gerät aus der Karte auszulesen.

Wie werden Aufzeichnungen von unternehmensfremden Lenkern (z.B. Leiharbeitern) gehandhabt?

Um der gesetzlichen Verpflichtung der Planung der Lenker nachkommen zu können, ist der Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Lenkers nötig.
Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden können.

9. Werkstatt / Werkstattkarte

Wozu dient die Werkstattkarte?

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung des digitalen Fahrtschreibers.

Wie viele Karten kann eine Werkstatt haben?

Werkstattkarten werden nur an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben.

Jede Person darf nur eine Werkstattkarte pro Werkstatt besitzen.

Bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann dieselbe Person pro Werkstatt eine Werkstattkarte erhalten.

Müssen Lastwagen-Mechaniker auch eine Fahrerkarte besitzen?

Mechaniker benötigen auf Testfahrten keine Fahrerkarte, da Testfahrten nicht unter die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1) fallen. Es ist aber freigestellt, dennoch eine Fahrerkarte zu beantragen und diese bei Testfahrten einzusetzen. Zudem kann die persönliche Werkstattkarte ebenfalls für Testfahrten verwendet werden.

Kann die Ausstellung einer Werkstattkarte verweigert werden?

Ja, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierzu zählen z. B. fehlende Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstatt und unqualifiziertes Personal.

Kann für die Kalibrierung des digitalen Fahrtschreibers anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden?

Nein.

Muss ich für den Erwerb einer Werkstattkarte einen Fahrerausweis besitzen?

Nein, man braucht keinen Fahrerausweis, um eine Werkstattkarte zu erhalten. Bei Testfahrten ersetzt sie jedoch nicht den Fahrerausweis der entsprechenden Kategorie.

Muss sich das Personal einer Ausbildung unterziehen?

Ja. Für Arbeiten am intelligenten Fahrtschreiber muss eine Schulung absolviert werden.

Ein Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse ist bei der Beantragung der Werkstattkarte erforderlich.

Was passiert, wenn die Werkstattkarte plötzlich nicht mehr funktioniert, gestohlen wird oder verloren geht oder nicht mehr gültig ist?

Bei der ausstellenden Behörde kann eine Ersatzkarte beantragt werden.

Defekte oder wieder gefundene aber noch gültige Karten müssen der ausstellenden Behörde zurückgegeben werden.

Wie sehe ich welche Informationen die Karte enthält?

Um die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden. Sie können danach mit der dafür geeigneten Software am Bildschirm betrachtet werden.
Es ist auch möglich, sich die Daten am Fahrtschreiber anzeigen oder ausdrucken zu lassen.

10. Vollzugsstellen / Kontrollkarte

Wozu dient die Kontrollkarte?

Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten auf ein externes Gerät. Sie dient zudem als Schlüssel für die DSRC-Auslesung bei Strassenkontrollen.

Können mit der Kontrollkarte alle digitalen Fahrtschreiber überprüft werden?

Ja, die Kontrollkarte kann für alle digitalen Fahrtschreiber eingesetzt werden.

Welche Daten sind auf der Kontrollkarte ersichtlich und gespeichert?

Auf der Kontrollkarte sind folgende Daten ersichtlich:

  • Name der Kontrollstelle
  • Gültigkeitsdauer
  • Ausstellende Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift der Kontrollstelle
  • Kontrollaktivitätsdaten (Datum und Uhrzeit jeder der letzten 230 Kontrollen, Art der Kontrolle, herunter geladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und zulassender Staat des kontrollierten Fahrzeugs, Kartennummer und ausstellender Staat der kontrollierten Fahrerkarte, Konfigurationen der Fahrzeugeinheit)

Wie kann ich Daten auf der Kontrollkarte löschen?

Es gibt keine Möglichkeit, die Daten auf der Karte zu löschen. Wenn der Speicher voll ist, werden die ältesten Daten rollend mit den neuesten überschrieben.
Es ist deshalb wichtig, die Daten regelmässig mit einem geeigneten Gerät aus der Kontrollkarte auszulesen.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/haeufige-fragen-faq.html