Der intelligente Fahrtschreiber

Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Die technischen Anforderungen an den «intelligenten Fahrtschreiber» sind im Anhang I C (sogenannter «technischer Anhang I C») der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Europäischen Kommission enthalten.

Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben, wurden die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich zur EU eingeführt.

Die Verordnung (EU) Nr.165/2014 hat zum Ziel, das Fahrtschreibersystem insgesamt sicher gegenüber Manipulationen zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern und die Bedienung des Fahrtschreibers für die Benutzer zu vereinfachen.

 

 

Welches sind die Neuerungen gegenüber früheren digitalen Fahrtschreibern?

  • Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über eine Anbindung zum globalen Navigationssatellitensystem (GNSS). Der Fahrtschreiber erfasst automatisch die Fahrzeugposition zu Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach jeweils 3 aktiven Fahrstunden.

  • Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication). Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden, zwecks Vorselektion bei Strassenkontrollen, Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.

  • Über eine Schnittstelle kann der intelligente Fahrtschreiber Daten mit intelligenten Verkehrssystemen (IVS) austauschen. Externe Geräte können auf Personendaten einschliesslich der Standortdaten des Fahrzeugs aber nur zugreifen, wenn der Führer oder die Führerin, auf den sich die Daten beziehen, der Datenübertragung ausdrücklich zugestimmt hat.

  • Die Sicherheitsmechanismen zwischen den verschiedenen Komponenten des intelligenten Fahrtschreibers erfüllen die neuen technologischen Anforderungen und gewährleisten einen besseren Datenschutz.

  • Alle Fahrtschreiberkarten sind mit den intelligenten Fahrtschreibern kompatibel und können bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzt werden. Die Karten der ersten Generation werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der zweiten Generation ausgetauscht.

  • Die Kontrollkarten der zweiten Generation für Vollzugsbehörden sind zwei Jahre gültig.
 
 

Fragen zur Bestellung der Karten der zweiten Generation (G2):

Fragen zum intelligenten Fahrtschreiber:

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/einfuehrung-intelligenter-fahrtschreiber.html