Der intelligente Fahrtschreiber

Die EU-Regelungen verlangen, dass in der Europäischen Union sämtliche seit dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 165/2014 fallen, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» der Version 1 ausgerüstet sind (GEN2 V1). Die technischen Anforderungen an diese Fahrtschreiber sind im Anhang I C (sogenannter «technischer Anhang I C») der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 enthalten. Ab dem 21. August 2023 muss bei neu zugelassenen Fahrzeugen ein intelligenter Fahrtschreiber der Version 2 (GEN2 V2) eingebaut sein.

Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben, werden die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich zur EU eingeführt.

Die neuen Fahrtschreiber haben zum Ziel, das System für den Vollzug der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften insgesamt sicher gegenüber Manipulationen zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern und die Bedienung des Fahrtschreibers für die Benutzer zu vereinfachen.

 

 

Welches sind die Neuerungen von Fahrtschreibern der GEN2 V2 gegenüber GEN2 V1?

  • Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über die Möglichkeit, die Signale des globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) auf ihre Echtheit zu überprüfen. Der Fahrtschreiber erfasst automatisch die Fahrzeugposition und das Aufenthaltsland zu Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach jeweils 3 aktiven Fahrstunden.

  • Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication) und bietet auf dieser Schnittstelle neu auch Informationen zu Lenkzeitüberschreitungen. Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden, zwecks Vorselektion bei Strassenkontrollen, Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.

  • Grenzübertritte werden automatisch aufgezeichnet, was den Kontrollbehörden hilft, die Angaben betreffend die Fahrstrecke überprüfen zu können.

  • Gleicht bleibt, dass alle Fahrtschreiberkarten mit den neuen intelligenten Fahrtschreibern kompatibel sind und bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzt werden können. Die Karten früherer Versionen werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der GEN2 V2 ausgetauscht.

Fragen zur Bestellung der Karten der zweiten Generation Version 2 (G2V2):

Fragen zum intelligenten Fahrtschreiber:

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/einfuehrung-intelligenter-fahrtschreiber.html