Diese Seite informiert, welche Führerinnen und Führer vom digitalen Fahrtschreiber betroffen sind. Grundlage bilden die ARV 1 (Chauffeurverordnung), die ARV 2 sowie das Europäische Übereinkommen (AETR).
Wer ist betroffen?
Welche Führer und Führerinnen der ARV 1, der ARV 2 oder dem AETR unterstellt sind, wird in den entsprechenden Verordnungen (ARV 1 und ARV 2) und im Europäischen Übereinkommen (AETR) festgelegt.