Grundregeln


Gegenseitige Rücksichtnahme

Sie sind nicht allein unterwegs. Der Platz auf den Strassen ist beschränkt und muss mit vielen Verkehrsteilnehmenden geteilt werden. Dies funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit stärkeren Fortbewegungsmitteln achten dabei besonders auf die Schwächeren, also die Autofahrerinnen und -fahrer auf den Velo- und Fussverkehr, die Velofahrerinnen und -fahrer auf den Fussverkehr.


Fahren Sie aufmerksam

Planen Sie genügend Zeit ein für Ihre Fahrt. Die Aufmerksamkeit gehört der Strasse. Unterlassen Sie Manipulationen am Handy und lassen Sie sich nicht durch Kopfhörer ablenken. Passen Sie Ihr Tempo der Situation an und halten Sie Bremsbereitschaft. Einkaufstaschen oder Sporttaschen gehören nicht an den Lenker. Dies beeinträchtigt das Lenkverhalten erheblich und kann die Zeichengabe erschweren oder verhindern.


Gute Ausrüstung

Ihr Velo muss gut in Stand gehalten sein und über kräftige Bremsen verfügen. Vorne sind weisse, hinten rote und an den Pedalen vier gelbe Rückstrahler Pflicht (nicht für Renn- oder Sicherheitspedale). In der Dämmerung, nachts, bei Regen und Nebel sowie in Tunnels muss Ihr Velo vorne ein weisses und hinten ein rotes ruhendes Licht aufweisen. Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt.

Der Umriss von Personen auf dem Velo ist oft nicht gut erkennbar, weil er im Verhältnis zu einem Auto sehr schmal ist. Machen Sie sich auch am Tag sichtbar, in dem Sie helle Kleidungsstücke tragen. Zusätzlich verbessern Reflektoren an den Reifen, an Kleidung, Rucksäcken und Fussgelenken Ihre Sichtbarkeit. Es ist empfohlen, einen passenden Velohelm zu tragen (nicht obligatorisch, ausser für schnelle E-Bikes).


Velo abstellen

Wo keine speziell gekennzeichneten Veloparkplätze vorhanden sind, darf das Velo auch auf dem Trottoir abgestellt werden. Achten Sie dabei darauf, dass mindestens 1.5 m Platz für die Fussgängerinnen und Fussgänger bleibt. Stellen Sie Ihr Velo geordnet ab und sichern Sie es gut gegen Diebstahl. Fixieren Sie Ihr Velo mit einem guten Schloss mit Rädern und Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand.


Mitführen von Kindern

Sind Sie über 16 Jahre alt, dürfen Sie ein Kind in einem Kindersitz auf dem Velo oder – noch sicherer – in einem Anhänger mitführen. Sichern Sie das Kind gut, das Aufsetzen eines Velohelms wird empfohlen (nicht obligatorisch). Bei Kindersitzen sollten die Rückenlehne den Kopf optimal schützen, die Beinteile (höhenverstellbar) die Radspeichen abdecken und die Füsse auf Stützen fixiert werden können. Führen Sie Kinder in einem Anhänger mit, achten Sie auf Hindernisse am Strassenrand.


Warentransport

Waren auf dem Gepäckträger oder in einem Anhänger dürfen höchstens 1 Meter breit sein. Auf einem Anhänger dürfen höchstens 80 Kilogramm mitgeführt werden. Beladen Sie Ihr Velo oder den Anhänger so, dass der Schwerpunkt der Ladung tief liegt und sichern Sie Ihre mitgeführten Waren gut. Elektrische Lastenvelos dürfen ein Gesamtgewicht von 200 kg nicht überschreiten.


Kinder und Velos

Wo kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist, dürfen Kinder unter 12 Jahre auf dem Trottoir Velo fahren. Sie müssen dabei auf die Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen stets den Vortritt lassen. Als Erziehungsberechtigte müssen Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen und die Kinder auf das korrekte Verhalten und allfällige Gefahren auf dem Trottoir aufmerksam machen. Sie dürfen nicht zusammen mit den Kindern auf dem Trottoir fahren.