Grundregeln


Gegenseitige Rücksichtnahme

Auf den Strassen sind viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmende unterwegs, teilweise mit beschränktem Platz. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir den Strassenverkehr sicherer gestalten. Dabei gilt: Die Verkehrsteilnehmenden mit stärkeren Fortbewegungsmitteln achten dabei besonders auf die verletzlicheren; also die Autofahrerinnen und -fahrer auf den Velo- und Fussverkehr, die Velofahrerinnen und -fahrer auf den Fussverkehr.


Aufmerksam

Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Fahrt ein. Verstauen Sie das Handy und nehmen Sie die Kopfhörer heraus – so bleibt Ihre Aufmerksamkeit auf der Strasse. Passen Sie Ihr Tempo der Situation an und seien Sie bremsbereit. Einkaufs- oder Sporttaschen gehören gesichert auf den Gepäckträger. Der Lenker soll frei sein, damit Sie ungehindert lenken und Zeichen geben können.


Ausgerüstet

Ihr Velo muss gut in Stand gehalten sein und über kräftige Bremsen verfügen. Vorne sind weisse, hinten rote und an den Pedalen vier gelbe Rückstrahler Pflicht (Ausnahme: Renn- oder Sicherheitspedale). In der Dämmerung, nachts, bei Regen und Nebel sowie in Tunnels muss Ihr Velo vorne ein weisses und hinten ein rotes ruhendes Licht aufweisen. Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt. Es ist empfohlen, einen passenden Velohelm zu tragen (nicht obligatorisch, ausser für schnelle E-Bikes).

Gut sichtbar

Der Umriss von Personen auf dem Velo ist oft nicht gut erkennbar, weil er im Verhältnis zu einem Auto sehr schmal ist. Machen Sie sich auch am Tag sichtbar, indem Sie helle Kleidungsstücke, auffällige Farben oder eine Leuchtweste tragen. Zusätzlich verbessern Reflektoren an den Reifen, an Kleidung, Rucksäcken und Fussgelenken Ihre Sichtbarkeit.


Velo abstellen

Wo keine speziell gekennzeichneten Veloparkplätze vorhanden sind, darf das Velo auch auf dem Trottoir abgestellt werden. Achten Sie dabei darauf, dass mindestens 1,5 m Platz für den Fussverkehr bleibt. Abstellflächen für Cargobikes weisen eine entsprechende Signalisation auf (neu ab 1.7.2025). Stellen Sie Ihr Velo geordnet ab und sichern Sie es gut gegen Diebstahl.


Mitführen von Kindern

Sind Sie über 16 Jahre alt, dürfen Sie ein Kind in einem Kindersitz mitführen. Sichern Sie das Kind gut, das Aufsetzen eines Velohelms wird empfohlen (für schnelle E-Bikes obligatorisch). Die Rückenlehne sollte den Kopf schützen, die Beinteile die Radspeichen abdecken und die Füsse auf Stützen fixiert werden können. Im Anhänger dürfen Sie bis zu zwei Kinder, in speziell für den Kindertransport ausgerichteten Velos bis zu vier Kinder mitführen. Ein Velohelm wird empfohlen.


Warentransport

Velos und Anhänger dürfen mit der Beladung höchstens 1 Meter breit sein. Ein Anhänger darf mit Beladung höchstens 80 Kilogrammschwer sein. Beladen Sie Ihr Velo oder den Anhänger so, dass der Schwerpunkt der Ladung tief liegt und sichern Sie Ihre mitgeführten Waren gut. Langsame E-Bikes dürfen inklusive Personen und Beladung höchstens 250 kg schwer sein, schnelle E-Bikes 200 kg und schwere E-Bikes 450 kg (neu ab 1.7.2025).


Kinder und Velos

Wo kein Radweg oder -streifen vorhanden ist, dürfen Kinder unter 12 Jahren auf dem Trottoir Velo fahren. Sie müssen dabei den Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt lassen. Erwachsene Begleitpersonen machen die Kinder auf das korrekte Verhalten und allfällige Gefahren auf dem Trottoir aufmerksam, dürfen allerdings nicht zusammen mit den Kindern auf dem Trottoir fahren.