Für ein langsames E-Bike (bis 25 km/h, ohne Kontrollschild) benötigen Sie zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M. Bei schnellen E-Bikes (bis 45 km/h, gelbes Kontrollschild) und schweren E-Bikes (Cargobikes bis 25 km/h, 450 kg, gelbes Kontrollschild) ist mindestens ein Führerausweis Kat. M obligatorisch. Schnelle EBikes müssen zudem über Tachos zur Geschwindigkeitsanzeige verfügen und ein Velohelm ist Pflicht. Bei allen E-Bike Typen müssen Sie auch am Tag mit Licht fahren.
Langsame, schnelle und schwere E-Bikes
E-Trottinette
Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinetten gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrende, so ist es nicht erlaubt auf dem Trottoir zu fahren. E-Trottinette (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Bis 16 Jahre ist ein Führerausweis Kat. M nötig. Ein Velohelm wird empfohlen. E-Trottinette sind nur für eine Person erlaubt. Achtung: Viele Modelle erfüllen die hiesigen Zulassungsbedingungen nicht und dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingesetzt werden.
Mountainbikes
Fahren Sie vorausschauend und machen Sie sich rechtzeitig bemerkbar. Reduzieren Sie das Tempo, wenn Sie sich anderen Wegnutzenden nähern oder in Situationen, wo andere Wegnutzende anwesend sein könnten. Lassen Sie Menschen zu Fuss den Vortritt und nehmen Sie Rücksicht auf die Wege, indem Sie schonend fahren (z. B. keine Bremsspuren auf Natur- und Kieswegen).
Signalisationen für Mountainbikes
Beachten Sie die für Mountainbikes vorgegebenen Signalisationen und respektieren Sie die Rechte der Grundeigentümerinnen und -eigentümer (z. B. keine Fahrt abseits von bestehenden Wegen).