Fahrzeugspezifische Regeln


Fahren mit E-Bikes

Für ein langsames E-Bike (Tretunterstützung bis 25 km/h, ohne Kontrollschild) benötigen Sie zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M. Bei schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h, gelbes Kontrollschild) ist mindestens ein Führerausweis Kat. M obligatorisch und ein Velohelm Pflicht. Ein E-Bike ist im Verhältnis zum Gewicht leistungsstark. Dies zeigt sich besonders beim Bremsen. Fahren Sie konzentriert, passen Sie Ihr Tempo immer den Verhältnissen an und respektieren Sie die Signalisation.


E-Trottinette

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinettes gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrende. Für E-Trottinettes (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) benötigen Sie zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M, älter als 16 Jahre keinen. Tragen Sie einen gutsitzenden Velohelm (nicht vorgeschrieben). Fahren Sie nie zu zweit auf einem E-Trottinett. Achtung: Viele Modelle erfüllen die hiesigen Zulassungsbedingungen nicht und dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingesetzt werden.


Spezielle Regelungen für Mountainbikes

Fahren Sie vorausschauend und machen Sie sich rechtzeitig bemerkbar. Reduzieren Sie das Tempo, wenn Sie sich anderen Wegnutzenden (Wandererinnen und Wanderer, Joggerinnen und Jogger, Trailrunnerinnen und -runner, usw.) nähern oder in Situationen, wo andere Wegnutzende anwesend sein könnten. Lassen Sie Menschen zu Fuss den Vortritt und nehmen Sie Rücksicht auf die Wege, indem Sie schonend fahren (z. B. keine Bremsspuren auf Natur- und Kieswegen).