Manipulationen bei Abgaswerten

Abgas

Im September 2015 wurde bekannt, dass der Volkswagenkonzern (VW) für die Zulassung von gewissen Fahrzeugen der Marken AUDI, SEAT, SKODA und VW die Motorsteuerung manipuliert hat. Eine Software in der Motorsteuerung erkannte, wenn sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befand. Entsprechend wiesen diese Fahrzeuge auf dem Prüfstand tiefere Abgaswerte (Stickoxide NOx) auf. Betroffen sind ausschliesslich Fahrzeuge mit Dieselmotor.

Die EU-Typengenehmigung für die betroffenen Fahrzeuge wurde durch die deutsche Genehmigungsbehörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), erteilt. Sie ist für alle EU-Staaten gültig und aufgrund des Mutual Recognition Agreement (MRA) als Teil der Bilateralen I, müssen Fahrzeuge, die über eine EU-Typengenehmigung verfügen, in der Schweiz zugelassen werden. Alle Massnahmen zur Behebung der Manipulationen an den Fahrzeugen müssen von derjenigen Behörde, welche die EU-Typengenehmigung erteilt hat, also vom KBA, genehmigt werden. Die EU-Staaten sowie die Schweiz betrachten die vom KBA freigegebenen Massnahmen als zielführend.

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