Im September 2015 wurde bekannt, dass der Volkswagenkonzern (VW) für die Zulassung von gewissen Fahrzeugen der Marken AUDI, SEAT, SKODA und VW die Motorsteuerung manipuliert hat. Eine Software in der Motorsteuerung erkannte, wenn sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befand. Entsprechend wiesen diese Fahrzeuge auf dem Prüfstand tiefere Abgaswerte (Stickoxide NOx) auf. Betroffen sind ausschliesslich Fahrzeuge mit Dieselmotor.
Die EU-Typengenehmigung für die betroffenen Fahrzeuge wurde durch die deutsche Genehmigungsbehörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), erteilt. Sie ist für alle EU-Staaten gültig und aufgrund des Mutual Recognition Agreement (MRA) als Teil der Bilateralen I, müssen Fahrzeuge, die über eine EU-Typengenehmigung verfügen, in der Schweiz zugelassen werden. Alle Massnahmen zur Behebung der Manipulationen an den Fahrzeugen müssen von derjenigen Behörde, welche die EU-Typengenehmigung erteilt hat, also vom KBA, genehmigt werden. Die EU-Staaten sowie die Schweiz betrachten die vom KBA freigegebenen Massnahmen als zielführend.
Im September 2015 hat das KBA die europäischen Genehmigungsbehörden informiert, dass VW beim Abgassystem Manipulationen vorgenommen hat.
Insgesamt sind in der Schweiz rund 180‘000 Fahrzeuge der Marken AUDI, SEAT, SKODA und VW betroffen.
Im Januar 2016 hat das KBA die von VW unterbreiteten Massnahmen zur Instandstellung der von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge grundsätzlich gebilligt. Auf dieser Basis müssen nun für jede Modellvariante die technischen Massnahmen vom Fahrzeughersteller VW erarbeitet und anschliessend vom KBA einzeln freigegeben werden. Bis Ende 2016 wurden die Massnahmen für die Mehrheit der Modellvarianten freigegeben.
Schon kurz nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) anfangs Oktober 2015 ein Zulassungsverbot für Neuzulassungen der betroffenen Modellvarianten des VW-Konzerns erlassen – notabene als einzige Genehmigungsbehörde in Europa. Das ASTRA hat das Zulassungsverbot Ende Oktober 2015 für VW-Nutzfahrzeuge und Anfang Februar 2016 für weitere Modellvarianten des VW-Konzerns gelockert, aber noch nicht aufgehoben. Das Zulassungsverbot soll verhindern, dass aus Gründen des Umweltschutzes sowie wegen der Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten manipulierte Fahrzeuge auf die Schweizer Strassen gelangen.
Voraussetzung für die Aufhebung des Zulassungsverbotes der einzelnen Fahrzeuge ist deren erfolgte Instandstellung.
Das ASTRA steht in engem Kontakt mit dem KBA. Zudem koordiniert es die Rückrufaktion für die betroffenen schweizerischen Fahrzeuge mit dem in der Schweiz verantwortlichen Vertreter des Herstellers (Fahrzeugimporteur).
Bereits zugelassene Fahrzeuge dürfen weiterhin verkehren; sie müssen aber instand gestellt werden. Der Fahrzeugimporteur ist dafür verantwortlich, dass die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen und umgerüstet werden. Die Fahrzeughalterinnen und -halter werden vom Importeur direkt kontaktiert und zur Nachrüstung des Fahrzeugs eingeladen.
Die Strafverfolgung der verantwortlichen Personen ist Sache der Bundesanwaltschaft.
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