Manipulationen bei Abgaswerten: ASTRA erlässt vorläufiges Zulassungsverbot für Neufahrzeuge
Bern, 02.10.2015 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat heute eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5.10.2015.
Das ASTRA hat heute aus Gründen des Umweltschutzes eine Weisung erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt.
Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5), die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Rechtliche Grundlagen des vorläufigen Zulassungsverbots
Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist festgehalten, dass der Fahrzeugausweis nur erteilt werden darf, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Artikel 11 Absatz 1, SVG).
Weiter stützt sich das ASTRA auf Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), Ziffer 1.2.1.2 der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV1) sowie auf Artikel 150 Absatz 6 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für Rückrufaktionen eruiert werden.
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