Anpassungen vom Strassenverkehrsrecht für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eröffnet. Ziel ist es, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen weitgehend den herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen.

Der Bundesrat will die Elektromobilität für den Lieferverkehr attraktiver machen. Deshalb schlägt er gezielte Erleichterungen für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge vor. Seit April 2022 dürfen solche Fahrzeuge bis zu 750 Kilogramm schwerer sein. So wird das Mehrgewicht des emissionsfreien Antriebs ausgeglichen. Damit sind Gesamtgewichte von bis zu 4,25 Tonnen möglich. Allerdings gelten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bislang zusätzliche Anforderungen. Um die Attraktivität zu erhöhen, will der Bundesrat die Vorschriften für elektrisch betriebene Lieferwagen den konventionellen 3,5-Tonnen-Lieferwagen angleichen.

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