Umtausch ausländische Fahrerkarte

Betrifft: Besitzer einer ausländischen Fahrerkarte, welche nun die Voraussetzungen für die Bestellung einer Schweizer Fahrerkarte erfüllen. Hat der Inhaber oder die Inhaberin einer von einem ausländischen Staat erteilten gültigen Fahrerkarte den Wohnsitz in die Schweiz verlegt, so kann er oder sie ein Gesuch um Umtausch der Fahrerkarte stellen. Eine Weiterverwendung dieser Karte bis zum Ablauf der Gültigkeit ist aber ebenso möglich.

Damit die neue Schweizer Fahrerkarte produziert werden kann, muss zuerst die ausländische Fahrerkarte ans Bundesamt für Strassen (ASTRA) retourniert und die Vorauszahlung geleistet werden. Im Bestellprozess auf unserer Website werden Sie detailliert informiert wie dabei vorzugehen ist. Das ASTRA meldet diesen Umtausch der ausländischen Behörde, welche die umzutauschende Fahrerkarte ausgestellt hat. Während dieser Zeit ohne Fahrerkarte sind die Nachweise gem. "Art. 14b1Bedienung des digitalen Fahrtschreibers, Abs. 5" der ARV 1 zu vollbringen.

Der Bestellvorgang ist praktisch identisch wie wenn eine neue Fahrerkarte bestellt wird. Wenn es sich um einen Umtausch handelt, muss in der Maske die folgende Information ausgefüllt werden:

Wenn die ausländische Fahrerkarte nur noch maximal einen Monat gültig ist, kann direkt eine neue Fahrerkarte bestellt werden. In diesem Fall darf auf dem oben abgebildeten Formular keine Information zu der ausländischen Fahrerkarte erfasst werden.

Vor jeder Ausstellung einer neuen Fahrerkarte wird in allen Staaten, die Fahrerkarten ausstellen, abgeklärt, ob für diese Person bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/kartenbestellung-detail/online-bestellung-fahrerkarte---unternehmenskarte/umtausch-auslaendische-fahrerkarte.html