Betrifft die folgenden Personen:
Besitzer einer Fahrerkarte welche Änderungen am
- Vornamen und/oder
- Familiennamen
vorgenommen haben.
Hat Ihr Name oder Vorname geändert und benötigen Sie deshalb eine neue Fahrerkarte, müssen Sie zuerst den Führerausweis auf dem Strassenverkehrsamt berichtigen lassen. Die Bestellung der Fahrerkarte können Sie erst online erfassen wenn Sie den neuen Führerausweis erhalten haben.
Betrifft die folgenden Unternehmen:
Unternehmen mit einer Änderung ihrer
- Firmenbezeichnung und/oder
- Firmenadresse.
Damit die neue Fahrer- oder Unternehmenskarte mit den neuen Angaben produziert wird, muss zuerst die zu ändernde Karte ans Bundesamt für Strassen (ASTRA) retourniert werden und die Vorauszahlung geleistet werden.
Meldepflicht Wohnsitzwechsel
Eine Berichtigung der Adresse muss nur für den Führerausweis (beim Strassenverkehrsamt) und die Unternehmenskarte erfolgen. Für die Fahrerkarte muss die Adressänderung erst mit dem nächsten Gesuch oder der nächsten Meldung mitgeteilt werden.