Erneuerung von Fahrtschreiberkarten

Betrifft: Alle Besitzer von Fahrtschreiberkarten, welche eine noch maximal 6 Monate gültige aber noch nicht abgelaufene Karte besitzen. Ist die Karte bereits abgelaufen, kann diese nicht mehr erneuert werden. In diesem Fall muss eine neue Karte bestellt werden.

Für die Online-Bestellung müssen Sie sich zuerst identifizieren. Nach der Verifikation Ihrer Angaben können Sie direkt die Liefer- und Rechnungsadresse, die gewünschte Sprache und die Zahlungsart erfassen:

Beispiel Fahrerkarte.PNG
Beispiel Fahrerkarte
Beispiel Unternehmenskonto.PNG
Beispiel Unternehmenskonto

Nach der Identifikation treffen Sie die folgende Auswahl um die Karte zu erneuern:

Auswahl Fahrerkarte erneuern (Beispiel).PNG
Auswahl Fahrerkarte erneuern (Beispiel)
Auswahl Unternehmenskonto erneuern (Beispiel).PNG
Auswahl Unternehmenskonto erneuern (Beispiel)

Abgelaufene Fahrtschreiberkarten müssen nicht an die ausstellende Behörde zurückgeschickt werden, sondern können nach der verstrichenen Ausweispflicht vernichtet werden.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/digitaler-fahrtschreiber/kartenbestellung-detail/online-bestellung-fahrerkarte---unternehmenskarte/erneuerung-von-fahrtschreiberkarten.html