Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8.11.2023 die Vernehmlassung zu Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) eröffnet. Im Einklang mit Regelungen der EU und in Erfüllung eines parlamentarisches Vorstosses sollen im grenzüberschreitenden Verkehr auch Lieferwagenlenkende im gewerbsmässigen Gütertransport neu der ARV 1 unterstehen. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich nichts.
Vernehmlassungsunterlagen