Personenwagen

Ablauf

Jeder Kleinimporteur, der einen CO2-pflichtigen Personenwagen in die Schweiz importiert und zulassen will, muss beim ASTRA einen Antrag auf Bescheinigung einreichen. Mit dem Antrag erhält der Gesuchsteller die CO2-Bescheinigung, die er für die Zulassung seines Fahrzeuges benötigt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird dem Antragsteller innerhalb von 5 Arbeitstagen per A-Post eine allfällige Rechnung ausgestellt. In dieser ist ersichtlich, welches Fahrzeug berechnet wurde und welche Zielwertüberschreitung es ausweist. Nach Eingang der Zahlung werden die Originaldokumente per Post zurückgesendet und das Fahrzeug kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt zur Zulassung angemeldet werden.

Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihre CO2-Emission einem Grossimporteur abzutreten. Dadurch kann die allfällige Sanktionszahlung reduziert, und beim Privatimport effizienter Fahrzeuge eventuell von einem Bonus profitiert werden.

Wie berechnet sich die Sanktion?

Um zu erfahren, ob Sie eine Sanktion zu bezahlen haben und wenn ja, wie hoch diese ist, benutzen sie das Berechnungstool CO2 für Personenwagen.

Wie komme ich zur Bescheinigung?

Mit untenstehendem Link gelangen Sie zum Antragsformular für die Bescheinigung und sämtlichen weiteren Informationen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

CO2-Emissionen

Bundesamt für Strassen
Bereich Fahrzeugsicherheit und Aufsicht
3003 Bern
Tel. +41 58 463 42 46

E-Mail

Öffnungszeiten

08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Kontaktinformationen drucken

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission/personenwagen.html