Personenwagen

Ablauf

Jeder Kleinimporteur, der einen Personenwagen in die Schweiz importiert und zulassen will, der dem Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften unterstellt ist, muss diesen zuerst beim ASTRA auf dem Portal erfassen: https://www.fahrzeugimport.astra.admin.ch/. Anschliessend muss beim Bundesamt für Energie (BFE) die Bescheinigung vorgenommen werden: https://www.uvek.egov.swiss/de/co2-vollzug-neuwagen. Nach deren Abschluss erhält der Kleinimporteur vom ASTRA eine Bestätigung ausgestellt. Mit dieser kann das Fahrzeug auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.
Alternativ zur Bescheinigung können Kleinimporteure Ihre Fahrzeuge einem Grossimporteur abtreten. Dadurch kann die allfällige Sanktionszahlung reduziert, und beim Import effizienter Fahrzeuge eventuell von einem Bonus profitiert werden.»

Wie berechnet sich die Sanktion?

Um zu erfahren, ob Sie eine Sanktion zu bezahlen haben und wenn ja, wie hoch diese ist, benutzen sie das Berechnungstool CO2 für Personenwagen.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission/personenwagen.html