Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

Ablauf

Jeder Kleinimporteur, der einen Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in die Schweiz importiert und zulassen will, der dem Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften unterstellt ist, muss diesen zuerst beim ASTRA auf dem Portal erfassen: https://www.fahrzeugimport.astra.admin.ch/. Anschliessend muss beim Bundesamt für Energie (BFE) die Bescheinigung vorgenommen werden: https://www.uvek.egov.swiss/de/co2-vollzug-neuwagen. Nach deren Abschluss erhält der Kleinimporteur vom ASTRA eine Bestätigung ausgestellt. Mit dieser kann das Fahrzeug auf dem kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.
Alternativ zur Bescheinigung können Kleinimporteure Ihre Fahrzeuge einem Grossimporteur abtreten. Dadurch kann die allfällige Sanktionszahlung reduziert, und beim Privatimport effizienter Fahrzeuge eventuell von einem Bonus profitiert werden.»

Wie berechnet sich die Sanktion?

Um zu erfahren, ob Sie eine Sanktion zu bezahlen haben und wenn ja, wie hoch diese ist, benutzen sie das Berechnungstool CO2 für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper.

Ausnahme "schweres Abgas"

  • Fahrzeuge mit einem Leergewicht von über 2‘585 kg, die nach dem Messverfahren für schwere Motorwagen gemäss Verordnung (EG) Nr. 595/2009 gemessen werden und keine Emissionswerte gemäss Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufweisen.

    Zu letzterem Punkt existiert folgender Spezialfall (diese Fahrzeuge fallen in den Geltungsbereich der CO2-Verminderungsvorschriften und werden mittels des Emissionscodes identifiziert):

    Fahrzeuge, die ein Leergewicht zwischen 2’585 kg und 2’815 kg aufweisen (resp. Bezugsmasse zwischen 2’610 kg und 2’840 kg), können auf Antrag des Herstellers nach dem Verfahren für leichte Motorwagen (715/2007/EG) gemessen werden. Die Bezugsmasse gemäss EU-Recht («Reference Mass») entspricht der Summe aus dem Leergewicht und einem Aufschlag von 25 kg. In der CO2-Verordnung ist als massgebendes Gewicht das Leergewicht genannt.
 
  • Fahrzeuge, die leichter als 2’585 kg sind, können auf Antrag des Herstellers nach dem Verfahren für schwere Motorwagen (595/2009/EG) gemessen werden, falls sie ein Leergewicht von 2’355 kg nicht unterschreiten.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission/lieferwagen_leichte_sattelschlepper.html