2. Röhre Gotthard, Ausbruchmaterial mit natürlichem Asbest: Vorbereitende Sicherheitsmassnahmen

Bellinzona, 09.12.2022 - Auf der Baustelle der zweiten Gotthardröhre in Göschenen wurde beim Vortrieb des Zugangsstollens im Aare-Granit eine Kluft mit geringem Anteil an Aktinolith («Bergleder») angetroffen. Bei Vortrieb durch eine Kluft mit lokal abgelagertem Aktinolith kann eine Gefährdung durch Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden. In Absprache mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva wurden deshalb bereits heute Massnahmen zum Schutze der Mineure und der Bevölkerung eingeleitet.

Während des Ausbruchs in Gestein mit Aktinolith ist es möglich, dass durch die Vortriebsarbeiten geringe Mengen Asbestfasern freigesetzt werden können. Falls diese in die Lunge gelangen, können sie gesundheitliche Schäden verursachen. Im Sinne von vorausschauenden Sicherheitsvorkehrungen hat das Bundesamt für Strassen ASTRA zusammen mit den ausführenden Unternehmen, der örtlichen Bauleitung und in Absprache mit der Suva und weiteren Experten organisatorische und technische Massnahmen angeordnet, um die Arbeiter zu schützen.

Bevölkerung und Mitarbeitende werden umfassend geschützt
Zu den angeordneten Massnahmen gehören unter anderem die messtechnische Überwachung des Gebirges zur Erkennung von asbestkritischen Vorkommen, das Tragen von geeigneten Atemschutzmasken (Typ «FFP3») und die Instruktion der Beteiligten im Umgang mit asbestverdächtigen Gesteinen an den kritischen Arbeitsstellen. Die Wirksamkeit der technischen Massnahmen, zum Beispiel die Entstaubung der Tunnelluft im Vortrieb sowie staubverhindernde Massnahmen entlang der Transportpfade und auf Deponien, wird durch Luftqualitätsmessungen überwacht. Dies ist wichtig, da auch zukünftig und insbesondere während des Hauptvortriebs die Möglichkeit besteht, dass Klüfte mit dem Mineral Aktinolith angetroffen werden.
Neben dem Schutz der Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter wurden auch Massnahmen zum Schutz der von der Baustelle betroffenen Bevölkerung und Umgebung ergriffen. Ausbruchmaterial, das Asbestfasern enthält, wird in der Enddeponie in Airolo sicher und gesetzeskonform deponiert. Ab dem Vortrieb bis in die Deponie werden staubbindende Massnahmen – zum Beispiel die Bewässerung und Abdeckung des Transportguts – getroffen. Dadurch wird eine mögliche Freisetzung von Fasern verhindert. Alle Kontrollen der Luftqualität werden sowohl untertage wie auch im Bereich der Zwischenlagerungen von Ausbruchmaterial durchgeführt.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für die Umwelt. Die Baustelle der zweiten Gotthardröhre wird weiterhin alle Sicherheitsmassnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Bevölkerung keiner Gefährdung durch Asbestfasern ausgesetzt ist.
 

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