Analysen zu Gigalinern

Fahrzeugkombinationen im schweren Gütertransport dürfen in der Schweiz sowie beim grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU eine Länge von maximal 18.75 Meter und ein Gewicht von maximal 40 Tonnen bzw. im kombinierten Verkehr 44 Tonnen aufweisen. In der EU gibt es Bestrebungen, Länge und Gewicht von Fahrzeugen auf maximal zulässige 25,25 Meter und 60 Tonnen zu erhöhen und damit sogenannte Gigaliner im internationalen Verkehr innerhalb des EU-Raumes zuzulassen. Die Schweiz hat im Landverkehrsabkommen mit der EU die 40-Tonnen-Limite völkerrechtlich abgesichert (Federführung: Bundesamt für Verkehr). Mit dem neuen Vertragspaket mit der EU will der Bundesrat diese Gewichts-Obergrenze für die Zukunft dauerhaft absichern. 60-Tonnen-Fahrzeuge sind damit auch in der Zukunft in der Schweiz kein Thema.

 

Analyse Strassennetze

Ergänzend zur 40-Tonnen-Limite hatte das ASTRA 2011 mit einem Studienauftrag praktische Fragen im Bereich Technik und Verkehr analysiert, welche sich bei der Zulassung von Gigalinern stellen würden.

Für drei Gigaliner-Kombinationen wurden die technischen und verkehrsmässigen Auswirkungen auf dem schweizerischen Strassennetz oder Teilen davon analysiert.  

Selbst wenn sich die Schweiz entscheiden würde, Gigaliner zuzulassen, wäre dies zum heutigen Zeitpunkt auf keinem der vier betrachteten Strassennetze möglich, sondern würde in jedem Falle gewisse Anpassungen an der Infrastruktur bedingen. Bereits bei der Einfahrt in die Schweiz gäbe es kritische Punkte, da Zollanlagen nicht auf Gigaliner ausgerichtet sind. Sowohl auf Zollanlagen als auch auf Raststätten, Rastplätzen, Schwerverkehrskontrollzentren und Warteräumen gibt es für Gigaliner keine geeigneten Parkmöglichkeiten, da die Parkfelder zu kurz sind.

Durch die erhöhte Fahrzeuggesamtlänge würden Gigaliner bei Ein- / Abbiegevorgängen und beim Manövrieren mehr Platz benötigen. Die Befahrbarkeit verschiedener Anlagen (Zoll, Raststätten, Anschlüsse bei Hochleistungsstrassen, Knoten, Kreisel etc.) wäre daher aus physischen oder rechtlichen Gründen vielfach nicht möglich. Bei einer Erhöhung des Fahrzeuggesamtgewichts wäre einerseits die Tragfähigkeit verschiedener Kunstbauten, insbesondere Brücken, anderseits die Sicherheit in Tunneln, speziell bei Gefahrguttransporten nicht mehr gewährleistet. Zudem könnten die bestehenden Rückhalteeinrichtungen einem 60 Tonnen schweren Gigaliner nicht standhalten.

Im Weiteren gibt es nicht infrastrukturell bedingte Aspekte (z.B. ungenügender Mindestabstand), auf Grund welcher Gigaliner zum heutigen Zeitpunkt auf allen betrachteten Strassennetzen nicht zugelassen werden könnten. Teilweise wäre eine Zulassung möglich, sofern vorgängig dazu entsprechende Massnahmen umgesetzt würden.

 

Die vier Strassennetze

  • Beim ersten Strassennetz wäre nur Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse zugelassen. Es könnten geeignete Massnahmen (bis CHF 75 Mio.) gefunden werden, so dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Zulassung von Gigalinern gegeben wären. Es könnte aber nicht ausgeschlossen werden, dass die bereits heute kritische Situation am Zoll und bei Rastplätzen bzw. Raststätten auf Grund der Einbussen bei den Parkplatzkapazitäten sich deutlich verschärfen würde.
  • Beim zweiten Strassennetz wären Gigaliner auf allen zusammenhängenden Autobahnen und Autostrassen (grün signalisiert) zugelassen. Hierbei bedürfte es für die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen Massnahmen in einem weitaus grösseren Umfang (bis CHF 558 Mio.). Die Umsetzung der Massnahmen wären zwingend erforderlich. Es würde auch hier gelten, dass trotz Massnahmen die heutige Sicherheit nicht überall gewährleistet werden könnte.
  •  Beim dritten Strassennetz würden alle grün signalisierten (auch nicht zusammenhängenden) Autobahnen und Autostrassen und zusätzlich alle blau signalisierten Hauptstrassen für Gigaliner freigegeben. Eine Zulassung von Gigalinern auf dem dritten Strassennetz wäre auf Grund zu vieler kritischer Punkte nicht möglich.
  • Das vierte Strassennetz umfasst das ganze schweizerische Strassennetz. Es würden sich durch eine Zulassung von Gigalinern die oben genannten Punkte deutlich verschärfen. Eine Zulassung von Gigalinern auf dem gesamten schweizerischen Strassennetz ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/schwerverkehr/gigaliner.html