Analysen über Gigaliner in der Schweiz

In der EU gibt es Bestrebungen, Länge und Gewicht von Fahrzeugen auf maximal zulässige 25,25 Meter und 60 Tonnen zu erhöhen und damit sogenannte Gigaliner im internationalen Verkehr innerhalb des EU-Raumes zuzulassen. Sollte sich die Europäische Kommission dazu entschliessen, die Vorschriften entsprechend anzupassen, könnte die Schweiz trotz breiter politischer Ablehnung der Zulassung von Gigalinern in der Schweiz unter Druck geraten, ihre Längen- und Gewichtslimiten für Fahrzeugkombinationen des schweren Sachentransportes ebenfalls anzupassen und damit Gigaliner ganz oder teilweise auch in der Schweiz zuzulassen. Die vorliegenden technischen und verkehrsmässigen Analysen zeigen die mit einer Zulassung von Gigalinern verbundene Problematik auf und liefern der Politik für allfällige Diskussionen mit der EU objektive und nachvollziehbare Beurteilungs- und Argumentationsgrundlagen.

Fahrzeugkombinationen im schweren Sachentransport dürfen in der Schweiz sowie beim grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU eine Länge von maximal 18.75 Meter und ein Gewicht von maximal 40 Tonnen bzw. im kombinierten Verkehr 44 Tonnen aufweisen. Auf Basis der drei Gigaliner-Kombinationen, welche am wahrscheinlichsten auf dem schweizerischen Strassennetz auftreten würden, werden deren technischen und verkehrsmässigen Auswirkungen im Falle einer Zulassung auf dem schweizerischen Strassennetz oder Teilen davon analysiert. Für verschiedene Aspekte wird auf vier Strassennetzen geprüft, ob eine Zulassung von Gigalinern möglich oder nicht möglich wäre.

Eine generelle Zulassung von Gigalinern ist zum heutigen Zeitpunkt auf keinem der vier betrachteten Strassennetze möglich, sondern bedingt in jedem Falle gewisse Anpassungen an der Infrastruktur. Bereits bei der Einfahrt in die Schweiz gäbe es kritische Punkte, da Zollanlagen nicht auf Gigaliner ausgerichtet sind. Sowohl auf Zollanlagen als auch auf Raststätten, Rastplätzen, Schwerverkehrskontrollzentren und Warteräumen gibt es für Gigaliner keine geeigneten Parkmöglichkeiten, da die heutigen Parkfelder zu kurz sind.

Durch die erhöhte Fahrzeuggesamtlänge benötigen Gigaliner bei Ein- / Abbiegevorgängen und beim Manövrieren einen höheren Platzbedarf. Die Befahrbarkeit verschiedener Anlagen (Zoll, Raststätten, Anschlüsse bei Hochleistungsstrassen, Knoten, Kreisel etc.) wäre daher aus physischen oder rechtlichen Gründen vielfach nicht möglich. Bei einer Erhöhung des Fahrzeuggesamtgewichts wäre einerseits die Tragfähigkeit verschiedener Kunstbauten, insbesondere Brücken, anderseits die Sicherheit in Tunneln, speziell bei Gefahrguttransporten nicht mehr gewährleistet. Zudem können die bestehenden Rückhalteeinrichtungen einem 60 Tonnen schweren Gigaliner nicht standhalten.

Im Weiteren gibt es nicht infrastrukturell bedingte Aspekte (z.B. ungenügender Mindestabstand), auf Grund welcher Gigaliner zum heutigen Zeitpunkt auf allen betrachteten Strassennetzen nicht zugelassen werden können. Teilweise wäre eine Zulassung möglich, sofern vorgängig dazu entsprechende Massnahmen umgesetzt würden.

Die vier Strassennetze

  • Beim ersten Strassennetz wäre nur Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse zugelassen. Es könnten geeignete Massnahmen (bis CHF 75 Mio.) gefunden werden, so dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Zulassung von Gigalinern gegeben wären. Es könnte aber nicht ausgeschlossen werden, dass die bereits heute kritische Situation am Zoll und bei Rastplätzen bzw. Raststätten auf Grund der Einbussen bei den Parkplatzkapazitäten sich deutlich verschärfen würde.
  • Beim zweiten Strassennetz wären Gigaliner auf allen zusammenhängenden Autobahnen und Autostrassen (grün signalisiert) zugelassen. Hierbei bedarf es für die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen Massnahmen in einem weitaus grösseren Umfang (bis CHF 558 Mio.). Die Umsetzung der Massnahmen wären zwingend erforderlich. Es würde auch hier gelten, dass trotz Massnahmen die heutige Sicherheit nicht überall gewährleistet werden könnte.
  • Beim dritten Strassennetz würden alle grün signalisierten (auch nicht zusammenhängenden) Autobahnen und Autostrassen und zusätzlich alle blau signalisierten Hauptstrassen für Gigaliner freigegeben. Eine Zulassung von Gigalinern auf dem dritten Strassennetz ist auf Grund zu vieler kritischer Punkte nicht möglich.
  • Das vierte Strassennetz umfasst das ganze schweizerische Strassennetz. Es würden sich durch eine Zulassung von Gigalinern die oben genannten Punkte deutlich verschärfen. Eine Zulassung von Gigalinern auf dem gesamten schweizerischen Strassennetz ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/schwerverkehr/gigaliner.html