Gefahrguttransporte

Transporte mit Gefahrgut machen gut 10 Prozent des gesamten auf der Strasse transportierten Gütervolumens aus. Der Gefahrgutverkehr auf der Strasse dient hauptsächlich der Feinverteilung von Heizöl und Benzin. Die übrigen Gefahrguttransporte betreffen brennbare, druckverflüssigte Gase, Reinigungsmittel und Abfälle.

Gefahrguttransporte sind sowohl international (ADR) wie auch national (SDR) umfassend geregelt. So gibt es Vorschriften darüber, wer einen Gefahrenguttransporter (Chauffeurausbildung) lenken darf; wie ein Gefahrgut-LKW gebaut sein muss; wie, in welcher Zusammensetzung und Quantität ein gefährlicher Stoff transportiert werden darf; auf welchen Strecken welche Güter befördert werden dürfen etc. Zudem ist nebst der transportierenden Firma und dem Chauffeur auch die Unternehmung, welche den Stoff transportieren lässt, in der Pflicht. Im Rahmen der zuständigen internationalen Gremien wird auch dafür gesorgt, dass diese Bestimmungen laufend den technologischen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen angepasst werden. Die Schweiz ist in diesen Gremien vertreten und kann selbst solche Anpassungen anregen.

Kein Element des Strassenverkehrs ist derart umfassend gesetzlich geregelt wie der Transport von gefährlichen Gütern. Dies zu Recht und mit Erfolg: Gefahrtransporte sind unterdurchschnittlich in Unfälle verwickelt.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/schwerverkehr/gefahrguttransporte.html